Polizisten via Internet angeschwärzt

Vorarlberg / 17.08.2022 • 22:11 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
Der Angeklagte kam mit einem außergerichtlichen Tatausgleich ohne Geldbuße davon. Eckert
Der Angeklagte kam mit einem außergerichtlichen Tatausgleich ohne Geldbuße davon. Eckert

Pensionist wegen übler Nachrede vor Gericht angeklagt.

feldkirch Im Februar vergangenen Jahres fand in Innsbruck eine große Corona-Demonstration statt. Es kam unter anderem zu hässlichen Szenen, einige ließen ihren aufgepeitschten Emotionen freien Lauf. Ein Teilnehmer lichtete einen diensthabenden Kärntner Polizisten ab und behauptete im Internet via sozialer Medien: „Dieses Gesicht soll um die Welt gehen, dieser Polizist riss einen 82-jährigen unschuldigen Mann zu Boden und verhörte ihn anschließend stundenlang. Dieser Polizist ist schuldig.“

Dieses Posting erfüllt den Tatbestand der üblen Nachrede und verstößt zudem gegen das Mediengesetz. Doch nicht nur der betreffende User machte sich strafbar. Auch Fans dieser Meinungsäußerung im Internet wurden anschließend angeklagt. Etliche User in ganz Österreich hatten die abfälligen Äußerungen gutgeheißen, weitergeschickt und unterstützt. Auch sie wurden mit dem Vorwurf der üblen Nachrede konfrontiert.

Bei seiner Verhandlung am Landesgericht Feldkirch wegen übler Nachrede räumt der angeklagte Oberländer ein, dass fünf „Emojis“ in der Mitteilung, die sich übergeben, eine missverständliche Äußerung gewesen seien. Das sagt der Pensionist zumindest vor Richter Theo Rümmele. Ganz im Gegenteil habe er damit nur kundtun wollen, dass er derartige Veröffentlichungen von Bildern und Videos nicht für gut befinde.

„Weil durch derartige aus dem Zusammenhang gerissene Videos Personen, die das Gesetz vertreten, ins falsche Licht gerückt werden“, so der Angeklagte. Das Erbrechen habe nicht bedeutet, dass er das Verhalten des Polizisten zum Erbrechen finde, sondern das Verschicken solcher Bilder. Der Kärntner Polizist, dessen Gesicht auf dem Video zu sehen ist, bekam anschließend eine Unmenge von Beschimpfungen, Beleidigungen und Drohungen. Geld will der geschädigte Beamte von dem Angeklagten keines, nur eine Zusicherung, dass er solches Verhalten künftig unterlasse.

Verächtlich gemacht

Durch das Teilen, Weiterleiten und Kommentieren abfälliger, verächtlicher Kommentare machen sich viele User schneller strafbar, als sie denken. Mediengesetz und Strafrecht sind hier relativ streng. Immerhin ist das Internet geeignet, Gerüchte und falsche Dinge in Windeseile in der ganzen Welt zu verbreiten.

Der Angeklagte sieht ein, dass er sich unklar geäußert hatte und seine „Emojis“ auch ganz anders verstanden werden konnten. Er bekommt eine Diversion (außergerichtlicher Tatausgleich) ohne Geldbuße ein Jahr auf Probezeit, muss aber hundert Euro pauschale Verfahrenskosten bezahlen. Verteidiger Stefan Denifl berät sich mit seinem Mandanten und beide halten diese Lösung für vernünftig. EC