Survivaltrip-Schwimmer bleibt straflos

Neue Details zu 36-jährigem Vorarlberger, der am Unwettertag einen Großeinsatz am Neuen Rhein auslöste.
LUSTENAU Während die Feuerwehren am vergangenen Freitag beidseits des Rheins alle Hände voll zu hatten, um das Wasser von den Häusern fernzuhalten, ging ein 36-jähriger Vorarlberger aus dem Unterland im Rhein schwimmen – und löste damit einen Großeinsatz aus.
Passanten, die hier wohl eine Notsituation vermuteten, entdeckten den Schwimmer kurz nach 17 Uhr auf der Vorarlberger Strecke des Rheins im Bereich des Zollamtes Au und alarmierten die Polizeiinspektion Höchst.
Pumpeinsätze abgebrochen
Die Rettungskette lief an. Auch seitens der Feuerwehr Lustenau, wie deren Kommandant Jürgen Hämmerle den VN bestätigte. „Wir mussten deswegen Pumpeinsätze abbrechen“, sagt er. Sehr schnell konnten die Feuerwehrleute mit vier Fahrzeugen am Rhein sein und den Schwimmer orten.
Auf der Schweizer Seite des Flusses war am Nachmittag bei Widnau ein Pkw in den Rheintaler Binnenkanal gestürzt, der Lenker konnte sich selbst befreien. Dort anwesende Mitglieder der Schweizerischen Lebensrettungs-Gesellschaft (SLRG), Sektion Mittelrheintal, wurden ebenfalls über den im Fluss schwimmenden Vorarlberger informiert und begaben sich umgehend an den Rhein.
„Gutes Zureden“
Auch sie konnten den Unterländer im Wasser sichten. Unterdessen warfen Lustenauer Feuerwehrleute dem Schwimmer Leinen zu, doch der 36-Jährige ignorierte die Hilfsmittel. Schnell war klar, dass der Mann sich gar nicht helfen lassen wollte. Es habe „gutes Zureden“ durch die Rettungsschwimmer der SLRG gebraucht, bis der Mann dann auf Höhe Bruggerloch doch ans Ufer schwamm und aus dem Rhein kletterte (die in der Medienmitteilung der Polizei gesetzten Anführungszeichen lassen erahnen, dass der Tonfall doch etwas nachdrücklicher gewesen sein könnte).
Der 36-Jährige erklärte dann, dass er auf einem Survivaltrip sei und von Lustenau den Rhein hinab und über den Bodensee nach Lochau schwimmen wollte. Die Schweizer Wasserretter übernahmen den unversehrt gebliebenen Vorarlberger, und Sanitäter untersuchten ihn. Mit einem Quad brachten sie ihn dann zur Polizei nach Höchst, wo der Sachverhalt abgeklärt und ein Amtsarzt hinzugezogen wurde.
„Unverantwortlich“
Lustenaus Feuerwehrkommandant Hämmerle bezeichnete das Vorgehen des Unterländers als „höchst unverantwortlich“, doch der aufwendige Einsatz der Rettungskräfte (siehe Factbox) kann gesetzlich nicht abgegolten werden. „Schwimmen im Rhein ist nicht verboten“, begründete Hämmerle. Dem Vernehmen nach bleiben dem Survival-Schwimmer auch rechtliche Konsequenzen wie etwa eine polizeiliche Anzeige erspart. VN-GS


Enorm aufwendiger Einsatz
Der Schwimmer aus Vorarlberg rief mit seiner fragwürdigen Aktion einen enormen Einsatz auf den Plan, an Rettungskräften waren beteiligt:
» SLRG Wasserrettung, Sektion Mittelrheintal
» Mehrere Patrouillen der Vorarlberger Polizei
» Mehrere Patrouillen der Kantonspolizei St. Gallen
» Wasserrettung Vorarlberg
» Feuerwehren von Lustenau und Berneck-Au-Heerbrugg
» Notarzt
» Vorarlberger Polizeihubschrauber