Schütteltrauma: Baby von Kindesvater schwer verletzt

Vorarlberg / 23.08.2022 • 22:23 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
Dem reumütigen und geständigen Angeklagten blieb eine unbedingte Haftstrafe erspart.ECKERT
Dem reumütigen und geständigen Angeklagten blieb eine unbedingte Haftstrafe erspart.ECKERT

28-jähriger Unterländer misshandelte seinen wenige Monate alten Sohn gleich zwei Mal.

FELDKIRCH Die Eltern wohnten zusammen, der kleine Bub wurde im Juni vergangenen Jahres geboren. Im Frühsommer war die Mutter außer Haus. Der Kindesvater sollte auf den Kleinen schauen. Der schrie angeblich unaufhörlich, da schüttelte der Mann das wenige Monate alte Baby. Es erlitt ein Schütteltrauma.

Im Oktober dann der zweite Vorfall, wieder war der Mann mit dem Weinen des Kindes überfordert und wieder schüttelte er den Kleinen heftig. Dieser schlug mit dem Schlüsselbein auf, erlitt Rötungen und vor allem Einblutungen in den Augen und Hirnhäuten. Solche Verletzungen, bekannt unter „Schütteltrauma“, entstehen, weil der noch instabile Kopf von Kleinkindern völlig unkontrolliert vor und zurück schlägt. Durch das Abknicken der Wirbelsäule kommt es zu schweren Schädigungen, die oft erst nach Jahren zutage treten.

Umfassend geständig

Der Saisonnier rief nach dem zweiten Vorfall selbst die Rettung und zeigt sich bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch von Beginn an geständig. Die Sache tue ihm leid, viel mehr will er dazu nicht ausführen. Der Sachverständige stellte motorische Probleme bei dem Kind, das mittlerweile etwas älter als ein Jahr ist, fest. Wie weit sich weitere Folgen einstellen, ist fraglich. Statistisch gesehen ist dies jedoch meistens der Fall.

Richterin Silke Sandholzer erkennt den Mann wegen schwerer Körperverletzung schuldig und verurteilt ihn zu einer bedingten Haftstrafe von sechs Monaten. Zudem muss er 1800 Euro Geldstrafe bezahlen. An finanziellen Forderungen wird noch einiges auf den Kindsvater zukommen. Die Krankenkasse hat sich mit Behandlungskosten von über 41.000 Euro gemeldet. Der Bub bekommt ein Teilschmerzengeld von 5000 Euro und für alle künftigen Folgen haftet der Vater auch.

Keine unbedingte Haftstrafe

Die Richterin kann nachvollziehen, dass ein ständig weinendes Kleinkind belastend sein kann. „Es zu schütteln, ist die falsche Lösung. Es stand in ihrer Obhut, es hatte sonst niemanden und konnte sich nicht anders bemerkbar machen“, fasst Sandholzer zusammen. Eine unbedingte Haftstrafe findet sie zu streng.

Bislang ließ sich der Mann noch nie etwas zuschulden kommen und sein reumütiges Geständnis muss ebenfalls mildernd berücksichtigt werden. Wie weit der Mann Schadenswiedergutmachung leisten kann, ist fraglich, er ist finanziell nicht allzu gut gestellt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. EC