Gericht: Polizeihund überraschte 14-jährigen Einbrecher

Wie Diensthund Sam einen jugendlichen Eindringling im Baucontainer aufstöberte.
feldkirch Um zwei Uhr nachts hörte ein Anrainer in Sulz Lärm in der Nachbarschaft. Dort wurde gerade gebaut, mehrere Baucontainer waren deshalb abgestellt.
Es klang, wie wenn jemand Rolläden gewaltsam hochschiebt. Der Anrainer musste etwas näher gehen, denn der Bewuchs seines Gartens versperrte ihm den Blick. Da sah er den Schein einer Taschenlampe im Inneren eines Containers umherleuchten. Der Mann rief die Polizei. Als diese kam, schaute eine Person kurz durch einen Türspalt ins Freie, schloss aber die Türe sofort wieder und versperrte sie von innen.
Auf Zurufe reagierte niemand. Als die Beamten um den Container gingen, sahen sie das geöffnete Fenster. Ihr vierbeiniger Kollege Sam wurde durch das Fenster gehoben und freute sich vermutlich, den Täter so schnell gefunden zu haben.
Minus 70 Cent
Die Beamten stiegen ebenfalls durch das Fenster und nahmen den Schüler erst einmal mit. Eine Zeitlang musste er auf dem Polizeiposten ausharren. Dafür werden ihm später 70 Cent von seiner Geldstrafe abgezogen. Bei den Beamten erzählte der junge Mann ein Märchen von Arabern, die ihn angeblich beim Spazierengehen angesprochen und eingeschüchtert hätten. Er habe sich keinen anderen Ausweg gewusst, als sich in den Container zu flüchten, so die erste Schilderung.
Die Staatsanwaltschaft tippte jedoch eher auf versuchten Einbruchsdiebstahl. Später brachte der Junge eine neue Version. Die lautete, er habe auf einmal so einen intensiven Impuls gespürt, der ihn quasi gezwungen hätte, einzubrechen. Bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch bezweifelt Richterin Sabrina Tagwercher bezweifelt, dass sich ein derartiger Impuls gleich drei Mal hintereinander meldet. Sie geht davon aus, dass der Jugendliche nach irgendetwas Brauchbarem gesucht habe. Gefehlt hat nichts, so der Baupolier als Zeuge. Dennoch, es bleibt bei versuchtem Einbruchsdiebstahl. Die Strafe wird mit 360 Euro unbedingt sowie weiteren 360 Euro auf Bewährung ausgesprochen. Der Junge bekommt einen Bewährungshelfer.
Nicht stigmatisiert
Der 14-Jährige kann seine Strafe in 30-Euro-Monatsraten abstottern. Wenn er sich um eine Lehrstelle bemüht, scheint die Vorstrafe in seinem Leumundszeugnis nicht auf. Er muss somit nicht befürchten, deshalb keine Lehrstelle zu bekommen. Die Termine bei der Bewährungshilfe hat er wahrzunehmen, ansonsten muss er die weiteren 360 Euro ebenfalls bezahlen.