Hungrige Jugendliche demolierten einen Snack-Automaten

Vorarlberg / 28.08.2022 • 22:15 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
Der Angeklagte vor Gericht: Er will den Schaden zahlen. EC
Der Angeklagte vor Gericht: Er will den Schaden zahlen. EC

Bei dem Vorfall am Bahnhof entstand ein Schaden in Höhe von über 1000 Euro.

Feldkirch Zugreisenden spenden sie oft Speis und Trank, retteten so manchen schon vor Unterzuckerung oder Durst. Die Rede ist von den Snack-Automaten bei Bahnhöfen und auf Bahnsteigen. Doch immer wieder werden sie Ziel mutwilliger Zerstörung. Geborstene Scheiben, angesengte Kunststoffteile und verbogene Schubladen. Die Reparaturkosten der Geräte gehen oft in die Tausende, bezahlt werden sie selten. Denn entweder der Vandale wird nie ausfindig gemacht oder er hat kein Geld. Auch in diesem Fall ist fraglich, wer der Automatenbetreibergesellschaft die 1168 Euro zurückerstatten wird. Eine entsprechende, konkrete Rechnung liegt vor: Anfahrt des Monteurs, Arbeitszeit, Scheibe ersetzen, Kleinmaterial.

Hunger als Motiv

Der angeklagte arbeitslose 18-Jährige gibt zu, dass er im Februar gemeinsam mit einem Kollegen den Automaten am Bregenzer Hafen am Bahnsteig beschädigte. Die Buben nahmen Schotter vom Gleis und versuchten damit die Scheibe zu Bruch zu bringen. Anschließend wollten sie sich zu später Stunde um zwei Uhr nachts gratis aus der Theke bedienen. „Wir hatten Hunger, deshalb haben wir das gemacht“, sagt der junge Mann. Beobachtet wurden sie von einer Videokamera. Somit waren die beiden rasch ausgeforscht. Der junge Mann, der zwischendurch bereits einen Job gefunden hatte, sieht ein, dass er hier einen „Scheiß gebaut“ hat und will dafür geradestehen. Die 1168 Euro will er der geschädigten Firma ersetzen und erkennt diesen Betrag an. Damit kann der Automatenbetreiber 30 Jahre lang einfach und kostensparend Exekution gegen den jungen Mann führen. Als Strafe werden 200 Euro unbedingt plus 200 Euro auf Bewährung festgesetzt. Strafrahmen für Einbruchsdiebstahl wären bis zu eineinhalb Jahre gewesen. Mildernd sind die bisherige Unbescholtenheit, das Geständnis und dass die Tat beim Versuch geblieben ist. Der Angeklagte akzeptiert das Urteil. „Ich wünsche Ihnen alles Gute und hoffe, dass wir uns hier vor Gericht nie wiedersehen“. EC