Spieler versprach hundertprozentigen Gewinn

20-Jähriger ist selbst süchtig und betrog, um Spielschulden begleichen zu können.
Feldkirch Er ist zwanzig Jahre alt, in seinem Lehrberuf erfolgreich und möchte es endlich auch finanziell zu etwas bringen. „Ich habe jetzt schon vier Jahre hart gearbeitet und trotzdem nichts erreicht“, sagt der junge Mann und es stehen ihm die Tränen in den Augen.
Es scheint wirklich schwer zu sein, von einer Spielsucht loszukommen. Er verdient zwar ganz gut, doch jeden Monat ist am Ende nichts mehr übrig. „Sportwetten“ bestimmen seit einiger Zeit sein Leben. Als es finanziell immer knapper und das Konto immer dürftiger wurde, hatte er eine Idee. Er als „Insider“ wollte andere gegen Entgelt bei ihren Wetten beraten. Im Februar gründete er im Internet eine Gruppe. 40 bis 50 Leute waren schlussendlich mit dabei, das große Glück im Internet zu suchen.
Anfangs gratis
Zu Beginn bot er seine Dienste zu Werbezwecken unentgeltlich an. Und einige Male funktionierte es auch. Einige interessierten sich für die UEFA Champions League, andere für Basketball. Jedenfalls waren offensichtlich viele äußerst leichtgläubig und überzeugt, dass der andere der absolute Fachmann für Internetwetten sei. Zum Teil habe er dann Provisionen behalten, sagt der Mann. Im Falle eines Verlustes sei nichts passiert. Ein Kunde fühlte sich dann aber doch betrogen und erstattete Anzeige. Ihm seien für Bezahlung von 800 Euro hundertprozentige Gewinne versprochen worden. Zwei Mal überwies der Spieler dem Angeklagte 400 Euro, doch das Geld war eine Fehlinvestition. Der Tipp führte zu keinem Gewinn.
“Sucht ruiniert mich”
Der 20-Jährige, welcher anfangs an ein gutes „Geschäftsmodell“ glaubte und hoffte, zum einen seine Schulden begleichen und zum anderen selbst weiter spielen zu können, erkennt heute seine Probleme. „Es tut mir leid, diese Sucht ruiniert mich“, gesteht er. Richterin Sabrina Tagwercher spricht ihm Mut zu und erklärt, dass diese Erkenntnis ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung ist. Weil er sich schämte, hat der Lehrling bislang noch keine konkrete Hilfe angenommen. Die bekommt er nun über einen Bewährungshelfer, der auch in Sachen Suchtproblematik vermitteln soll.
Gewerbsmäßiger Betrug
Der Spielsüchtige wird wegen gewerbsmäßigen Betrugs zu einer zur Hälfte bedingt ausgesprochenen Geldstrafe von 1200 Euro verurteilt. Die 600 Euro kann er in Raten abstottern. Auch wenn man den Kopf schütteln mag, dass irgendjemand diesen Humbug glaubte, die Judikatur sieht es so: „Leichtgläubigkeit schließt Betrug nicht aus.“ Das Urteil ist rechtskräftig.