Gericht: Ex-Polizist als „Razzia-Verräter“

Vorarlberg / 13.09.2022 • 14:30 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
Der Angeklagte (l. mit Verteidiger Bertram Grass) ist sich keiner Schuld bewusst. <span class="copyright">Eckert</span>
Der Angeklagte (l. mit Verteidiger Bertram Grass) ist sich keiner Schuld bewusst. Eckert

Zehntägiges Verfahren um ehemaligen Polizeibeamten beschäftigt Landesgericht Feldkirch.

feldkirch „2017 wurden verschärfte Kontrollen im Milieu rund um Glücksspiellokale durchgeführt“, beginnt Oberstaatsanwältin Nadine Heim bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch ihr Eröffnungsplädoyer. Der Konkurrenzkampf unter den Betreibern der illegalen Spiellokale sei groß gewesen, deshalb habe es immer wieder Hinweise gegeben, dass ein „Verräter“ den ein oder anderen warne und somit aus dem Schussfeld nehme.

Die Anklagebehörde ging der Sache nach, doch die Recherchen waren schwierig. Die Hintergründe erklärt die öffentliche Anklägerin folgendermaßen: „Normalerweise gibt es bei Straftaten Täter und Opfer. Im Fall dieser Amtsdelikte hatten aber alle etwas davon, alle profitierten vom System.”

Schmiergelder geflossen

Die Staatsanwältin schildert, wie eine spezielle Sonderkommission (Soko) der Polizei immer wieder Kontrollen ansetzte. Vor Ort hätten die Beamten allerdings oft feststellen müssen, dass die Automaten aus den Räumlichkeiten entfernt worden waren. Für die Anklage steht auch unzweifelhaft fest, dass Schmiergelder flossen.

Der Zweitangeklagte, ein 48-jähriger Lokalbetreiber, habe eingeräumt, dem erstangeklagten Ex-Polizisten mehrere Hundert Euro gegeben zu haben. Letzterer dementiert jedoch, jemals irgendwelche Razzien verraten zu haben. Der Mann, der in Liechtenstein als Security arbeitete und auch jetzt im Bereich „Sicherheit“ monatlich über 4000 Schweizer Franken brutto verdient, beteuert seine Unschuld. Zu fünf Abfragen, die mit Glücksspiel aber rein gar nichts zu tun haben, ist er geständig. „Diesbezüglich ist die kriminelle Energie sehr niedrig“, meint Verteidiger Bertram Grass.

„Völlig unwissend“

„Mein Mandant konnte gar keine Insiderinformationen preisgeben, weil er diese schlichtweg nie hatte. Und wenn er einem Lokalbetreiber einmal sagte, er solle aufpassen, ist dies ja nicht strafbar, denn im Milieu war ja ohnedies hinlänglich bekannt, dass es immer wieder Kontrollen gibt“, so Grass.

Nur die Finanzpolizei und Sonderermittler hätten gewusst, wann und wo Überprüfungen stattfinden. „Mein Mandant hatte nicht die geringste Möglichkeit, diesbezügliche detaillierte Informationen abzufragen“, versichert Grass. Er bemängelt außerdem die „tranchenweise“ Durchführung des Verfahrens. Immer wieder werde ein Teil verhandelt, alles ziehe sich ewig hin und sein Mandant komme wegen der langen Verfahrensdauer nicht zur Ruhe. Angeklagt sind Bestechlichkeit, Vorteilsannahme, Verletzung des Amtsgeheimnisses und Amtsmissbrauch. Den anderen zwei Angeklagten, beides ehemalige Lokalbetreiber, wird vorgeworfen, den Ex-Ordnungshüter angestiftet und bestochen zu haben. Der Prozess dauert zehn Tage, am zehnten November wird ein Urteil erwartet.