Rettungssanitäter mit dem Tod bedroht

Vorarlberg / 02.10.2022 • 22:21 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
Der Mann ist dem Alkohol zu sehr verfallen. EC
Der Mann ist dem Alkohol zu sehr verfallen. EC

32-jähriger Mann rief erst die Rettung, dann wollte er die Helfer wieder loswerden.

Feldkirch Er ist 32 Jahre alt. Er hat zwei Kinder und eine Mutter, die sich sehr um ihren Sohn kümmert. Doch er hat ein großes Problem und das heißt Alkohol. Und der bedingt viele andere Begleitprobleme.

So zum Beispiel eine Vorstrafe. Oder zum Beispiel 80.000 Euro Schulden. Sie stammen aus nicht geleisteten Unterhaltszahlungen, Spitalskosten, weil er nicht versichert war und anderen Exekutionen. „Er kämpft aber und dazwischen schafft er es auch immer wieder, dass er trocken ist“, sagt die Mutter und auch der Mann scheint bemüht, die Lage in den Griff zu bekommen.

3,6 Promille

Der Mann erzählt, dass er bereits fünf Entzüge hinter sich hat. Er trinkt täglich zwei bis drei Flaschen Wodka, auch am Vorfallstag im Juli brachte er es auf 3,6 Promille. „Ich habe mich in zehn Monaten zwei Mal selbst eingewiesen“, berichtet er.

An den Vorfall im Juli kann er sich kaum erinnern. Fest steht, dass er wieder einmal ins Spital wollte. Er rief die Rettung, die kam und wollte ihn nach Rankweil bringen. Doch im Rettungswagen überlegte es sich der Mann doch anders und wollte doch nicht mit. Er bedrohte die Rettungssanitäter mit dem Umbringen und rastete aus. Das Einzige, woran er sich erinnern kann, ist, dass er irgendwann auf der Wiese lag.

Doch der Sachverhalt ist klar. Klar wird auch, dass ihm diese Drohungen nicht angelastet werden können, denn er war wegen des Vollrausches nicht zurechnungsfähig. Doch es gibt auch hierfür ein Delikt, für das man dann bestraft werden kann.

1440 Euro Strafe

Wer sich so berauscht, dass er nicht mehr bei Sinnen ist und dann eine Straftat begeht, ist wegen dieses sich Berauschens strafbar. Diese Bestimmung kommt nicht allzu oft zur Anwendung, weil solche Volltrunkenheitszustände nicht alltäglich sind.

Hier wird der Mann allerdings deshalb zu 1440 Euro Geldstrafe verurteilt. Er erzählt noch, dass er nicht so gerne im Landeskrankenhaus Rankweil, sondern zur Behandlung lieber in der Maria Ebene wäre. Dort war er zwei Mal, doch weil er etwas mit Frauen anfing, musste er gehen. „Sie sollten die Zeit dort nutzen, um von Ihrer Sucht wegzukommen und nicht, um an Frauen ranzukommen“, gibt ihm Richter Dietmar Nußbaumer mit auf den Weg.

Der Verurteilte bekommt die Weisung, sich möglichst bald einem stationären Entzug zu unterziehen. „Sie haben nur die Wahl zwischen Entzug oder Sie landen im Gefängnis“, warnt der Richter. Das Urteil nimmt der Mann an. EC