Freundin sah zwei Wochen doppelt

25-jähriger Dornbirner wegen schwerer Körperverletzung zu kombinierter Strafe verurteilt.
FELDKIRCH Seit zweieinhalb Jahren sind die beiden zusammen. Doch seit einiger Zeit gibt es immer heftigeren Streit. Die Polizei war bereits unzählige Male bei ihnen. „Ich will mir das nicht gefallen lassen, dass er mich einfach schlägt“, sagt die 22-Jährige.
Sie ist sehr nervös, doch sie will aussagen und nicht einfach untergehen lassen, was damals Anfang Juni in der gemeinsamen Wohnung in Dornbirn passierte. Es war ein langes Wochenende, die beiden waren fünf Tage ausgiebig fort und tranken auch reichlich Alkohol. Die junge Frau war müde, wegen ein paar Kleinigkeiten kam es zu Beleidigungen. Er nannte sie Schlampe, es setzte eine Watsche ihrerseits und anschließend einen heftigen Schlag von seiner Seite.
Doppelbilder
Die Freundin bekam einen Schlag aufs Auge, trug ein Veilchen und einen gebrochenen Gesichtsknochen unterhalb des Auges davon. Sie musste ins Spital, zwei Wochen sah sie Doppelbilder, das belastete sie stark. Eventuell muss sie operiert werden. Der Schlag sei fest gewesen, erinnert sie sich. Ob mit der flachen Hand oder dem Handballen, weiß sie nicht mehr so genau. Ein Veilchen blieb ebenfalls eine Weile zurück. Einige Zeit konnte sie wegen der Schwellung gar nicht aus dem Auge sehen. Im Spital erzählte sie zunächst, sie sei gegen ein Geländer gefallen, sie wollte ihrem Freund keine Schwierigkeiten machen.
Keine Notwehr
Zunächst versucht der junge Mann alles mit Notwehr schönzureden. Er habe sich vor Schlägen seiner Freundin gefürchtet, diese abwehren wollen und deshalb zurück geschlagen. Doch dann sieht er ein, dass dieses Abschieben der Verantwortung alles nur noch schlimmer machen würde. Ein Sachverständiger müsste zur Verletzung hinzugezogen werden, weitere Kosten würden sich anhäufen.
Nach Beratung mit seinem Verteidiger geht er von dieser Geschichte ab und zeigt sich bereit, ein Antigewalttraining zu machen. Er hat bereits selbst freiwillig damit begonnen. Damit dies auch gesichert ist, gibt es eine gerichtliche Weisung. Schwänzt der Facharbeiter die Termine, muss er ins Gefängnis. Für die schwere Körperverletzung gibt es vier Monate auf Bewährung plus 3600 Euro unbedingte Geldstrafe. Das Urteil ist rechtskräftig. Die beiden jungen Leute sind noch zusammen und versuchen weiterhin, eine Beziehung zu führen. Dem Verurteilten scheint es ernst, mit Tränen in den Augen hat er offenbar verstanden, dass es so nicht weitergehen kann. EC