Arbeiter drohte mit Hundeattacke

41-Jähriger muss 5000 Euro Strafe zahlen, ein Teil der Vorwürfe blieb ungeklärt.
Feldkirch Der tunesische Arbeiter stand schon einmal vor Gericht. Beim ersten Mal war er so betrunken, dass er beinahe in einer psychiatrischen Anstalt gelandet wäre. Man gab ihm noch eine Chance, die Sucht mit ambulanter Therapie in den Griff zu bekommen. Doch im Juni dieses Jahres hatte er wieder reichlich getrunken, geriet mit einem anderen Araber in Bregenz in Streit und schlug ihm ins Gesicht.
Mit Hundeangriff gedroht
Der Kontrahent trug eine Rötung im Gesicht davon. Außerdem drohte der Tunesier, ihm den Hund auf den Hals zu hetzen. Das Tier ist knapp 40 Zentimeter hoch. Der Bedrohte holte die Polizei. Erstaunlicherweise macht das Opfer vor Gericht einen Rückzieher, so dass Richter und Staatsanwältin ihren Ohren kaum trauen. Es habe keinerlei Drohungen gegeben, er habe nie Angst gehabt, es sei kein Faustschlag, sondern ein leichter Schubser gewesen. „Dann wundert mich aber, dass Sie die Polizei eingeschalten haben, wenn alles friedvoll war“, kommentiert der Richter den Sinneswandel. Der Zeuge spricht von Verständigungsproblemen, jedenfalls sei seine heutige Aussage die Wahrheit. Abgesehen davon, ergänzt er, seien seine Frau und die Frau des Angeklagten Arbeitskolleginnen, da wolle man auch keine schlechte Stimmung verbreiten.
Unglaubwürdig
Der Richter glaubt dem Zeugen seine Version nicht. Ob er sich damals konkret vor dem Hund fürchtete oder nicht, ist für die gefährliche Drohung nicht relevant. Die Frage ist, ob die Drohung, einen 40 Zentimeter großen Hund auf jemanden zu hetzen, objektiv geeignet ist, jemand in Furcht und Unruhe zu versetzen. Das sei sie, so Richter Richard Gschwenter. Zwei weitere Vorwürfe betreffen einen Streit mit zwei Tschetschenen. Dem einen soll der Angeklagte das Fahrrad im Bodensee versenkt haben, dem anderen das Fahrrad mutwillig beschädigt haben. Was diese beiden Geschichten betrifft, fehlt noch eine Zeugenaussage. Für die Körperverletzung und die Drohung mit dem Hund gibt es eine Strafe in Höhe von 5000 Euro. EC