Schüler wegen Kinderpornos verurteilt

Der 18-Jähriger muss die Strafe nun mit Taschengeld abzahlen.
Feldkirch Der heute 18-Jährige macht einen soliden Eindruck. Er ist höflich, weiß sich zu benehmen und legt dem Richter diverse Abschlusszeugnisse vor. Er besucht eine höhere Schule und ist ein ausgesprochen fleißiger und guter Schüler. Im vergangenen Jahr machte sich der damals erst 17-Jährige allerdings strafbar. Er hatte auf seinen zwei Handys insgesamt 24 Video- und zwölf Bilddateien. Alle zeigten pornografische Darstellungen mit Minderjährigen. Auf die Frage, warum er sich diese Bilder ansah und auch an andere User weiterleitete, antwortet er: „Ich war neugierig und ich wollte mir lieber sexuelle Dinge von Gleichaltrigen als von Erwachsenen ansehen.“
Einsichtig
Richter Dietmar Nußbaumer fragt, ob ihm die Strafbarkeit bewusst war. „Ja, aber in dem Moment habe ich nicht daran gedacht“, sagt der Schüler. Auch die Frage, warum der Gesetzgeber Kinderpornografie mit Haft bis zu drei Jahren so streng bestraft, kann der Teenager beantworten. „Weil die Darsteller dies vermutlich nicht freiwillig machen, sondern weil sie unter Druck gesetzt und ausgenutzt werden“, erläutert er.
Dass sein Verhalten falsch war, sieht er eigenen Aussagen zufolge ein und er verspricht, so etwas nie wieder zu tun. Das Strafverfahren zeigt außerdem, dass Kinderpornografie ohne Probleme lückenlos zurückverfolgt und bestraft werden kann. „Die anschließenden Durchsuchungen sind für alle Beteiligten ja auch nicht gerade lustig“, macht der Richter deutlich, dass solche Dinge für den Betreffenden auch höchst peinlich sind.
Taschengeld für Strafe
Der junge Mann bekommt zwar über 100 Euro Taschengeld pro Monat, das muss er aber nun zusammensparen, um die Strafe zu bezahlen. 560 Euro hat er zu berappen, weitere 160 Euro werden auf Bewährung ausgesprochen. Die zwei Handys werden einkassiert und vernichtet. Mildernd waren das reumütige Geständnis, der bislang ordentliche Lebenswandel und sein Alter. Erschwerend hingegen war der lange Tatzeitraum von rund acht Monaten. Das Urteil akzeptiert der junge Mann und auch der Staatsanwalt ist einverstanden.