Handy verloren, Diebstahl erfunden

Vorarlberg / 10.10.2022 • 22:16 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
Der Mann muss jetzt 24 Monate lang 60 Euro pro Monat zahlen. EC
Der Mann muss jetzt 24 Monate lang 60 Euro pro Monat zahlen. EC

Weil der Mann sein Handy im Zug vergessen hatte, versuchte er kurzerhand ein neues zu ergattern.

Feldkirch Im Mai ließ der 27-Jährige sein iPhone versehentlich im Zug liegen. Das ärgerte ihn, doch ein neues wollte er sich nicht kaufen. Immerhin hatte es 1250 Euro gekostet. Da kam ihm die Idee, er könnte einfach einen Diebstahl vortäuschen und von der Versicherung ein neues Gerät kassieren. So machte er sich auf den Weg zur Polizei und schilderte dort den „Tathergang“. Ein junges Pärchen hätte ihm am Bregenzer Bahnhof das Handy gestohlen, so die erfundenen Geschichte des Arbeitslosen.

Versicherung betrogen

Eine Diebstahlanzeige wurde aufgenommen. Anfangs schienen die Angaben plausibel zu sein, doch dann tauchten immer mehr Ungereimtheiten auf und die Sache flog auf. Mit der Diebstahlsanzeige wandte sich der junge Türke an die Versicherung und schilderte auch dort seine Lügengeschichte. Die Firma schickte ihm ein neues Gerät zu. Strafrechtlich hat der Angeklagte, der bald in Invalidenpension geht, gleich drei Delikte verwirklicht. Nämlich zum einen das Vortäuschen einer mit Strafe bedrohten Handlung, zweitens eine falsche Beweisaussage und drittens einen Versicherungsbetrug.

Vor Gericht räumt der Beschuldigte ein, dass er einen Fehler gemacht habe, er sei im Stress gewesen, habe nicht so recht an die Konsequenzen gedacht und einfach in einer Kurzschlussreaktion gehandelt.

Handy zurückgeschickt

Als er sich seiner Schuld bewusst geworden sei, habe er das neue Gerät an die Versicherung zurückgeschickt. Doch ob es dort tatsächlich eingelangt ist, scheint etwas unklar. Offenbar gibt es hinsichtlich der Aufgabe des Päckchens Ungereimtheiten. „Da hab‘ ich einen großen Fehler gemacht, als ich gelogen und die Geschichte erfunden habe, da hast du schon recht“, räumt der junge Mann gegenüber Richter Martin Mitteregger freundschaftlich ein. Bei sogenannten „Delikten gegen die Rechtspflege“ ist die Justiz relativ streng. Weil sie drauf angewiesen ist, dass Betroffene wahre Angaben machen und nicht Behörden absichtlich in die Irre leiten, drohen Lügnern bis zu drei Jahre Strafe. Der 27-Jährige war bislang unbescholten, zeigt sich geständig und hat den Schaden wieder gutgemacht. Das alles wirkt sich mildernd aus.

Erschwerend ist, dass er mit dem seiner Lügengeschichte gleich drei verschiedene Delikte begangen hat. Der Mann bittet um Ratenzahlung, die bekommt er und muss 24 Monate 60 Euro pro Monat abstottern. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. EC