Unschuldiger durch Bierflasche verletzt

Zweifach vorbestrafter Angeklagter bleibt dabei, er sei für den Zwischenfall nicht verantwortlich.
Feldkirch Der Handwerker geht von seiner Version nicht ab. Ganz gleich, was ihm Richter Martin Mitteregger erklärt, der 28-Jährige bleibt dabei, dass er seinen 39-jährigen Bekannten nicht verletzte. Angefangen hatte alles kurz vor Mitternacht mit einem Besuch in einer Bregenzer Bar. Alle in dem Table Dance Lokal hatten bereits einiges getrunken. Der Angeklagte zeigte sich laut Zeugen ziemlich aggressiv und stänkerte herum. Der Beschuldigte hingegen behauptet wiederum, er sei ganz friedlich gewesen, ein älterer Herr, betrunken, habe für Ärger und Aufruhr gesorgt.
Der 28-Jährige erzählt von verbalem Streit, anschließendem Handgemenge und allenfalls einer Rempelei. Doch geworfen habe er überhaupt nichts. Das wüsste er. Er habe erst am nächsten Tag davon erfahren, dass ein Bekannter von ihm eine gebrochene Nase davontrug. „Es tut mir leid, ich war komplett zu, das hatte eigentlich dem anderen gegolten“, erklärte er dem Verletzten in einem Chat-Kommentar. Das sei kein Schuldeingeständnis, so der Angeklagte vor Gericht. Der ganze Ärger tue ihm leid, dass er sich überhaupt auf einen Streit eingelassen habe, so die Verantwortung zum Schluss. Doch das Opfer kontert und erzählt, dass er dem Täter noch im Lokal die blutende Nase gezeigt und zu ihm gesagt habe: „Schau, was du angerichtet hast!“ Er habe ihm die Freundschaft gekündigt, denn er müsse sich keine Bierflasche ins Gesicht werfen lassen, so das Opfer.
Der Angeklagte räumt reichlich Alkoholkonsum ein, wie viel Bier und Schnaps er getrunken habe, wisse er nicht. „Wenn ich trinke, zähle ich doch nicht mit. Nicht einmal ungefähr“, so seine Angaben.
Lange Schmerzen
Der Verletzte hatte einen verschobenen Nasenbeinbruch. Dass die Flasche eigentlich einen anderen Gast hätte treffen sollen, kümmert ihn wenig. „Es hätte jeden treffen können, man wirft nicht betrunken mit Flaschen um sich“, so der Facharbeiter.
Seine Nase musste wieder geradegerichtet werden, einen Monat hatte er Schmerzen, vor allem wenn er sich körperlich anstrengt, spürt er die Verletzung heute noch.
Der Angeklagte bleibt auch nach einer Vier-Augen-Besprechung mit seinem Verteidiger dabei, dass er keinesfalls dafür verantwortlich sei, er habe nichts geworfen. Weil ein Zeuge krank war, musste der Prozess vertagt werden. An einem Schuldspruch wird kein Weg vorbeiführen, weiß auch die Verteidigung, die Frage ist nur, weswegen der Angeklagte verurteilt wird. EC