Zusätzliche Haft für Sexualstraftäter

Vorarlberg / 12.10.2022 • 22:28 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
Der 45-jährige Angeklagte musste sich wegen sexueller Übergriffe an seinem Neffen vor Gericht verantworten. EC
Der 45-jährige Angeklagte musste sich wegen sexueller Übergriffe an seinem Neffen vor Gericht verantworten. EC

Sechseinhalb Jahre Gefängnis waren es bisher, nun kamen für weiteren Missbrauch zwei Jahre dazu.

Feldkirch Bereits im November vergangenen Jahres stand der heute 45-Jährige bei Richter Richard Gschwenter vor Gericht. Der Mann wurde angeklagt, zwei kleine Söhne eines Bekannten missbraucht zu haben. Beim einen blieb die Tat beim Versuch. Bereits damals stand ein drittes Opfer im Raum, nämlich der Neffe des Oberländers. Über vier Jahre hindurch soll der Mann sich regelmäßig heimlich an das Kind, das zum Teil schlief, herangemacht haben. Der Junge war noch keine 14 Jahre alt und vertraute seinem Onkel. Der Mann, der offenbar seit langem Gefallen an kinderpornografischem Material hat, missbrauchte dieses Vertrauen schamlos. Wegen der beiden ersten Opfer wurde der Mann bereits 2021 zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt, dieses Urteil ist mittlerweile rechtskräftig.

Gutachten jetzt da

Bezüglich des Neffen musste noch ein psychiatrisches Gutachten eingeholt werden. Dieses bestätigt nun, dass der Junge durch die intimen, regelmäßigen Übergriffe psychisch schwer belastet wurde. Diese Belastung gilt rechtlich als schwere Körperverletzung, womit sich der Strafrahmen erhöht. Rechtlich wird eine „Zusatzstrafe“ ausgesprochen, das heißt, insgesamt soll keine höhere Strafe herauskommen, als wenn alle drei Einzelfälle in einem Verfahren strafrechtlich erledigt worden wären. Zum Teil zeigte sich der Mann geständig. Während des Verfahrens wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen.

Video angefertigt

Der Angeklagte vergriff sich an seinem Neffen in einer derartigen Intensität, dass dies rechtlich einem Beischlaf gleichkommt. Weil die Übergriffe zum Teil im Schlaf stattfanden, ist auch der Tatbestand „Missbrauch einer wehrlosen Person“ erfüllt. Zum Missbrauch kommt noch dazu, dass der Täter zahlreiche Videos von den Übergriffen anfertigte. Das Gericht kam wieder zu einem Schuldspruch und legte die zusätzliche Strafe mit zwei Jahren Gefängnis fest. Insgesamt sind es nun achteinhalb Jahre, die der Mann verbüßen muss. Erschwerend war unter anderem der lange Tatzeitraum von mehreren Jahren.

Opferanwältin Eva Müller konnte erreichen, dass dem missbrauchten Neffen ein Teilschmerzengeld von 9000 Euro zugesprochen wird. Der Angeklagte nahm das Urteil an, die Staatsanwaltschaft gab vorerst keine Erklärung ab, womit es nicht rechtskräftig ist. EC