Zehnjähriges Mädchen vergewaltigt

28-jähriger psychisch kranker Täter muss für 13 Jahre hinter Gitter.
feldkirch Es war „Kommissar Zufall“, der den einschlägig vorbestraften Sexualstraftäter auffliegen ließ. Bei einer Verkehrskontrolle fiel er nicht nur durch seine fehlende Lenkerberechtigung auf, sondern auch durch allerlei Utensilien im Kofferraum: Sexspielzeug, Folterwerkzeuge wie Nadeln und Zangen, Klebeband, Kabelbinder, Anleitungen zum Thema „Folter und Quälen“ und die Personaldaten einer zehnjährigen Vorarlbergerin. Samt Körpermaßen. Er hatte in Bregenz eine Wohnung angemietet. Dorthin befahl der eigentlich in Wien wohnhafte, einschlägig Vorbestrafte sein späteres Opfer. Im Auto fand die Polizei auch Aufnahmen von der Vergewaltigung und über 3000 Kinderpornos.
Mit dem Tod bedroht
Erst schlich sich der Mann mit erfundener Identität in das Vertrauen des Mädchens ein. Er gab sich für eine Neunjährige aus und pflegte den Kontakt zu ihr. Dann erfand er Zusatzgeschichten, um das Kind zu sexuellen Handlungen zu überreden. „Als dies nichts fruchtete, zog er härtere Seiten auf und erfand einen Bösewicht namens ‚Goran‘“, sagt Staatsanwältin Julia Berchtold. Er organisierte Bilder von einem angsteinflößenden Mann und drohte, dieser werde das Opfer, dessen Internetfreundin und die Familie umbringen, sollte sich die Zehnjährige nicht zum Sex bereit erklären.
Daraufhin schlich sich das Kind unter einem Vorwand von zu Hause weg und wurde von dem 28-Jährigen abgeholt. In der eigens angemieteten Wohnung in Bregenz kam es zu den brutalen Übergriffen, unter anderem zur Vergewaltigung. Alle gefilmt und fotografiert. Rechtsanwältin Andrea Concin betont, dass der Fall auch für eine Verteidigerin belastend sei. Die Schuldfrage sei nicht Thema, so Concin. Ihr Mandant sei geständig. Die Frage sei das Motiv. Gerichtspsychiater Reinhard Haller erklärt, dass der Angeklagte eine kombinierte Persönlichkeitsstörung hat. Er war zurechnungsfähig und wird als äußerst gefährlich eingestuft, weshalb er in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen wird. 13 Jahre werden ausgesprochen. Entweder verbringt der Mann sie zur Gänze in der Psychiatrie oder zum Teil im Gefängnis. Gilt er nach 13 Jahren immer noch als gefährlich, ist eine lebenslängliche Anhaltung möglich.
Appell an Eltern
Richter Martin Mitteregger nutzt die Gelegenheit der Urteilsverkündung, Eltern auf die Gefahren des Internets hinzuweisen: „Man weiß nie, wer hinter Fantasienamen steckt und es treiben sich auch etliche Pädophile in den sozialen Medien herum und entlocken Kindern und Jugendlichen immer wieder intime Daten.“ EC