Inventar des Café Feurstein dürfte ein Fall für das Höchstgericht werden

Unterschutzstellung des Inventars: Stadt dürfte demnächst Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof erheben.
Feldkirch Seit knapp einem halben Jahr wird im frisch renovierten und stets gut besuchten Café Feurstein in der Feldkircher Innenstadt nach den behutsamen Renovierungsarbeiten wieder Kuchen und Kaffee serviert.

Hinter den Kulissen läuft allerdings nach wie vor der Rechtsstreit zwischen der Stadt und dem Bundesdenkmalamt (BDA) um die Unterschutzstellung des Mobiliars. Die Stadt Feldkirch als Eigentümerin des unter Denkmalschutz stehenden Gebäudes wehrt sich weiterhin dagegen, dass das Inventar unter Denkmalschutz gestellt wird. Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat kürzlich die Beschwerde der Stadt als unbegründet abgewiesen und somit den Bescheid des Bundesdenkmalamts bestätigt.
“Nachteilige Auswirkungen” befürchtet
Nun will Feldkirch offenbar gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts mit einer Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) vorgehen. Die Stadt argumentiert dem Vernehmen nach mit für sie „erheblichen nachteiligen Auswirkungen“, sollte das Inventar unter Denkmalschutz gestellt werden. Weil das Inventar im Gegensatz zum Gebäude nicht der Stadt gehört, sprechen die Verantwortlichen der Stadt von einer Enteignung. Ein entsprechender Stadtratsbeschluss die Causa vors Höchstgericht zu bringen, soll demnächst erfolgen.
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