Keine Feuerwerke im Lochauer Ortsgebiet

Lochau Die Gemeinde Lochau teilt mit, dass es auch dieses Jahr keine Ausnahmebewilligung zur Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 gemäß Pyrotechnikgesetz 2010 gibt. Somit sind keine Feuerwerke im Ortsgebiet Lochau gestattet. Die Gemeinde bittet im Sinne der Umwelt, Natur, der Tiere und Mitmenschen um Verständnis für diese Entscheidung.
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