Abschiebeentscheidung vom Höchstgericht aufgehoben
wien Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat erneut eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts wegen nicht ausreichender Berücksichtigung des Kindeswohls aufgehoben. Im konkreten Fall wurden die Kinder im Verfahren nicht zu ihrer Situation befragt, heißt es in einem Erkenntnis des Höchstgerichts, über welches Ö1 am Donnerstag berichtete. Das Bundesverwaltungsgericht muss nun eine neue Prüfung durchführen und erneut entscheiden. Im konkreten Fall ging es um eine kasachische Mutter mit zwei Kindern, die 2009 beziehungsweise 2011 geboren wurden.
Die Familie stellte in Österreich Ende Dezember 2012 Anträge auf internationalen Schutz. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl lehnte diese wiederum im Jahr 2018 ab, das Bundesverwaltungsgericht wies Beschwerden dagegen 2022 ab.
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