Amok-Alarm an Dornbirner Schule: Was mit dem Drohanrufer nun geschieht

Die Amoklaufankündigung hat nicht nur die Kinder, sondern auch ihre Eltern schockiert und teilweise traumatisiert. vn/steurer
Die Staatsanwaltschaft Burgenland zum aktuellen Ermittlungsstand.
Dornbirn, Eisenstadt Der Anruf, der am 11. November des Vorjahres bei Wilfried Ederer, dem Direktor der Mittelschule Haselstauden, einging, hatte ungeahnte, gar an ein Chaos grenzende Folgen. „Heute findet noch ein Amoklauf auf die Schule statt“ verkündete die Stimme am anderen Ende der Strippe.
334 Schüler wurden in ihren Klassen umgehend buchstäblich eingesperrt und Straßensperren errichtet. In Haselstauden herrschte quasi der Ausnahmezustand. Sämtliche verfügbaren Einsatzkräfte im und rund um den Bezirk Dornbirn rückten an, die Sondereinheit Cobra untersuchte jeden Winkel des abgeriegelten Schulgebäudes. Ohne Ergebnis.

Gegen Mittag gab die Polizei Entwarnung. Die Sache war klar: Irgendjemand hatte sich mit dem Anruf einen üblen „Scherz“ erlaubt. Und dieser Irgendjemand konnte innerhalb kürzester Zeit über den Telefonbetreiber ausgeforscht werden. Es handelte sich um einen 16-jährigen Jugendlichen aus dem Burgenland.
„Ich wollte wissen, was passiert, wenn in Österreich ein Amoklauf angekündigt wird“, gab er gegenüber den Burgenländischen Ermittlern zu Protokoll. Weil er immer wieder Berichte über einen Amoklauf in Amerika gesehen habe. Er habe deshalb wahllos nach einer Mittelschule gesucht, sie sich weit entfernt von seinem Heimatort befindet, gestand der Jugendliche weiter.

Er muss zum Psychiater
Nach mehr als drei Monaten ermittelt die Staatsanwaltschaft in Eisenstadt noch immer in dem Fall, wie deren Sprecherin Petra Bauer am Donnerstag den VN auf Anfrage bestätigte. Die Anzeige, die die Polizei gegen den Tatverdächtigen erstattet hatte, klingt im ersten Augenblick unverhältnismäßig im Vergleich zum Geschehen. Sie lautet schlicht und einfach auf „Gefährliche Drohung.“
Doch laut Staatsanwältin Bauer muss es dabei nicht bleiben. Denn es gibt noch keine Anklage. Die könnte durchaus ausgeweitet werden. Etwa auf das seltene, doch hier viel passendere Delikt des „Landzwangs“. Einer strafbaren Handlung also, die mit einer Freiheitstrafe bis zu drei Jahren bedroht ist.
„Das wird derzeit von uns geprüft. Erst muss jedoch noch ein Gutachten zur Persönlichkeit des Angeklagten erstellt werden“, so Bauer zu den VN. Was heißen soll, das der Geisteszustand des Tatverdächtigen in Frage gestellt wird. Wer der psychiatrische Gutachter ist, vermochte die Staatsanwältin gegenüber den VN am Donnerstag nicht zu sagen.

Noch mehrere Verdachtsfälle
Das Chaos, das der Tatverdächtige in Dornbirn in Dornbirn angerichtet hatte, ist womöglich nur eines von mehreren. „Denn es besteht der Verdacht, dass der Betreffende für noch mehrere ähnlich gelagerte Drohanrufe an andere Einrichtungen verantwortlich ist. Das wird derzeit noch ermittelt“, wie Bauer den VN bestätigte.
Prozess am Wohnort
Wie üblich wird die gerichtliche Verhandlung dort stattfinden, wo das Delikt begangen wurde. Also am Wohnort des Angeklagten, von wo er angerufen hat, in diesem Fall im Burgenland.
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