Die Ex-Freundin bedroht: „Pass auf deine Bremsen auf“

Welcher spezielle Grund einen Kindesvater (33) so wütend auf seine ehemalige Lebensgefährtin machte.
Feldkirch Der bislang unbescholtene Unterländer hat zum ersten Mal das zweifelhafte Vergnügen, als Angeklagter am Landesgericht Feldkirch erscheinen zu müssen. Wegen gefährlicher Drohung.
„So weit hätte es gar nicht kommen müssen“, sagt der reumütige Beschuldigte. Aber: „Mir war ja nicht bewusst, was so etwas ausrichten kann.“
In Furcht und Unruhe versetzt
Im Wesentlichen geht es um eine Chatnachricht, mit der der Unterländer seine ehemalige Lebensgefährtin und Mutter des gemeinsamen dreijährigen Sohnes in Furcht und Unruhe versetzt hatte. In der Tat waren darin bedrohliche Worte zu lesen: „Schau dich gut um, wenn du draußen bist. Denn es könnte was passieren.“
Doch auch noch etwas anderes brachte die Frau bei der Polizei zur Anzeige. Demnach hätte der Beschuldigte ihr in seiner Wut und Ohnmacht dereinst ausgerichtet: „Pass auf, ob deine Bremsen am Auto vielleicht nicht mehr funktionieren.“
Diese angebliche Äußerung wird in der aktuellen Anklage allerdings nicht berücksichtigt, weil sie bereits Gegenstand eines anderen Verfahrens gewesen sei, zu dem das zerrüttete Verhältnis zwischen dem Angeklagten und seiner Ex schon geführt hatte.
Gemeinsamer Sohn als Konfliktauslöser
Wie dem auch sei: Der Angeklagte zeigt sich vor Richter Martin Mitteregger geständig: „Was ich geschrieben habe, kann ich nicht abstreiten. Es ging mir nur um unseren gemeinsamen Sohn und die Verweigerung meines Besuchsrechts. Sonst um gar nichts!“
Zudem habe ihm seine ehemalige Lebensgefährtin und gebürtige Eidgenössin damit gedroht, mit dem Kind in die Schweiz zu ziehen. „Und genau das ist dann auch passiert!“, empört sich der Angeklagte noch heute. In seiner Verzweiflung habe er Hilfe von seinen Kollegen bekommen, die ihm mit Rat und Tat zur Seite standen.
„Verletzungen psychischer Natur“
Richter Mitteregger zeigt Verständnis für die „zugefügten Verletzungen psychischer Natur“, die der Unterländer zweifellos erlitten habe, wie er wörtlich bemerkt. Dennoch kommt er an einer Verurteilung im Sinne der Anklage nicht vorbei. Der Mann wird zu einer Geldstrafe in der Höhe von 180 Tagessätzen a‘ 15 Euro (2700 Euro) verurteilt, ein Teil von 135 Tagessätzen (2075 Euro) jedoch bedingt auf eine Probezeit nachgesehen.
Allerdings wird dem Verurteilten angeordnet, die Bewährungshilfe in Anspruch zu nehmen. „Die hilft Ihnen besser als Ihre Kollegen“, so der Richter. Der Verurteilte nimmt das Urteil an, es ist somit rechtskräftig.
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