Transparenzregeln für Fraktionen

Vorarlberg / 29.01.2023 • 16:54 Uhr / 1 Minuten Lesezeit

Lustenau Die Lustenauer Gemeindevertretung hat einstimmig Transparenzregeln für die Lustenauer Fraktionen beschlossen. So ist ab jetzt jährlich ein Rechenschaftsbericht mit allen Vermögenswerten, Erträgen und Aufwendungen und eine Liste aller Gliederungen der Partei, aller nahestehenden Organisationen und aller Personenkomitees zu erstellen und im Gemeindeblatt und auf der Homepage zu veröffentlichen. Auch Stiftungen, deren Erträge der Partei, einer nahestehenden Organisation oder Personenkomitees zugutekommen, sind anzuführen.

Außerdem wird das Land aufgefordert, in der Überarbeitung des Vorarlberger Parteienförderungsgesetzes schnellstmöglich Regelungen zur Transparenz (Rechenschaftsbericht), zur Wahlkampfkostenobergrenze und zum Wahlkampfbericht auf Gemeindeebene, sowie das entsprechende Verfahren dazu, zu schaffen.

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