Wohneigentum: “Es müssen Hürden aus dem Weg geräumt werden”

Neos und Junos fordern gezielte Maßnahmen für mehr leistbaren Wohnraum.
Dornbirn Wohneigentum ist für viele kaum noch leistbar. Vor allem junge Familien wird es zunehmend schwieriger, sich den Traum vom eigenen Haus zu erfüllen. Aus diesem Grund haben die Neos einen Antrag im Landtag mit fünf konkreten Forderungen für mehr leistbaren Wohnraum eingebracht.
Von der Eigentumsschaffung für junge Menschen, über eine Wohnbauoffensive im gemeinnützigen Bereich bis hin zu einer Ausweitung der Wohnbeihilfe präsentieren die Neos mit ihrem Antrag eine umfassende Weiterentwicklung des im Mai 2022 im Landtag diskutierten Antrages.

Die Lage spitze sich weiter zu, sagt Neos-Wohnbausprecher Garry Thür. “Junge Menschen wollen den sozialen Aufstieg aus eigenen Kräften schaffen und eine stabile Grundlage für ihre Zukunft aufbauen. Wohneigentum ist bei der Erfüllung dieses Bedürfnisses ein wichtiger Meilenstein.” Die Aufstiegsleiter sei aktuell sehr brüchig, kritisiert die Junos-Landesvorsitzende Fabienne Lackner. Man müsse versuchen, jede Hürde und jeden Stein aus dem Weg zu räumen, damit es für die junge Generation leichter werden, sich wieder Eigentum aufzubauen.”

Gefordert wird etwa, dass die Finanzierungskosten für die Schaffung von Eigentum wieder von der Steuer abgesetzt werden können. Zudem soll die Grunderwerbssteuer beim erstmaligen Wohnungskauf zur Eigennutzung entfallen. “Junge Vorarlberger wollen sich aus eigener Kraft wieder etwas aufbauen können. Nachdem sich bereits mehrere ÖVP-Spitzenpolitiker für den Wegfall der Grunderwerbsteuer beim ersten Eigenheim ausgesprochen haben, müssen jetzt Taten folgen. Es braucht keine weiteren Ankündigungen, wir fordern eine schnelle Umsetzung.”

Auf Landesebene fordern Neos und Junos mehr Flexi-Mietkauf-Modelle im gemeinnützigen Wohnbau. “Es gibt Hürden, die man endlich beseitigen muss”, fordert Thür. Im Hinblick auf den gemeinnützigen Wohnbau werde die Landesregierung laut Neos ihre selbst gesetzten Ziele im Rahmen der Wohnbauoffensive weit verfehlen. Diese sieht vor, dass bis 2024 zumindest 4000 neue gemeinnützige Wohnungen in Vorarlberg errichtet werden. “Wir sind ganz klar weit hinter diesem Schnitt”, kritisiert Thür.

Es sei auch wichtig, an jene Menschen zu denken, die sich die Miete nicht mehr leisten können. “In Zeiten der Teuerung ist das ein ganz wesentlicher Punkt.” Eine große Baustelle sei etwa die Ortsüblichkeit der Mieten bei der Festlegung der Anspruchsberechtigung von Wohnbeihilfe. Liegt der Preis der Miete über der ortsüblichen Miete, kann keine Wohnbeihilfe bezogen werden. “Wir fordern eine Evaluation der Wohnbauhilfe, sodass wir es ermöglichen können, dass jeder eine leistbare Wohnung haben kann.”

Mit diesen Maßnahmen wollen Neos und Junos leisbares Wohnen ermöglichen:
1. Massiver Ausbau des gemeinnützigen Wohnbaus: Sicherstellung, dass wieder vermehrt zusätzliche, leistbare Wohnungen auf den Markt kommen. Das Ziel aus dem Regierungsprogramm (4.000 Wohnungen bis 2024) wird nicht mehr erreichbar sein. Trotzdem ist es gerade jetzt dringend notwendig, alles dafür zu tun, dass spätestens mit der zu erwartenden Abflachung der Baukonjunktur 2023 eine massive Wohnbauoffensive gestartet werden kann.
2. Evaluieren, welche Unterstützungen den gemeinnützigen Wohnbauträgern im Bereich der Finanzierung helfen würden, damit die Herausforderungen in der Finanzierung nicht zu weniger gemeinnützigem Wohnbau führen (z.B. Zahlungsmodalitäten bei den Annuitätenzuschüssen, um Fremdfinanzierungsbedarf zu reduzieren).
3. Zweckwidmung nicht nur der direkten Wohnbauförderungsbeiträge (sollte bereits stattfinden), sondern aller Rückflüsse im Bereich der Wohnbauförderung (Darlehensrückzahlungen, Zinserträge, etc.), um die Finanzierung von leistbarem Wohnraum langfristig sicherzustellen.
4. Die Ortsüblichkeit der Miete als Anspruchsvoraussetzung für die Wohnbeihilfe zu evaluieren (sowohl inhaltlich wie der Höhe nach)
5. sich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen,
-dass die steuerliche Absetzbarkeit für Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung (zur Deckung des eigenen Wohnbedarfs) wieder als Sonderausgabe in der jährlichen Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt wird;
-dass eine Abschaffung der Grunderwerbssteuer beim erstmaligen Eigentumserwerb zur Eigennutzung umgehend umgesetzt wird und weitere Maßnahmen zur steuerlichen sowie nebengebührlichen Entlastung für diesen Zweck angegangen werden;
-dass zusätzliche Maßnahmen zur Erleichterung des erstmaligen Wohnungseigentumserwerbs von jungen Menschen (zur Deckung des eigenen Wohnbedarfs), wie z.B. die Anrechnung der Wohnbauförderung als Eigenkapital, identifiziert und umgesetzt werden.
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