Während der Fahrt Busfahrer attackiert

20-Jähriger traktierte einen Öffi-Lenker und wurde zum Fall für das Gericht.
Feldkirch Bei Gericht muss alles korrekt ablaufen. Vor allem die Verständigung unter den Beteiligten des Verfahrens. Deshalb wird dem angeklagten 20-jährigen Syrer zur Verhandlung ein Dolmetscher gestellt. Die Vorwürfe gegen ihn lauten: Tätlicher Angriff auf einen öffentlich Bediensteten, Nötigung und Verleumdung.
Doch immerhin: Am Tag seiner Tathandlung scheint das gebrochene Deutsch des jungen Mannes ausgereicht zu haben, um einem Busfahrer Folgendes verständlich zu machen: Dass er ihn nämlich „umeinander schlagen“ werde, falls er ihm seinen Fahrschein nicht wieder aushändige.
Fahrschein abgenommen
Denn der war ihm vom Chauffeur kurz vorher abgenommen worden. Weil der junge Fahrgast Ärger im Bus machte. Weil er mit seinem Bein die Tür des Busses blockiert hatte. Einfach, weil er „nicht dergleichen getan“ habe.
Der 20-Jährige wurde damals so richtig wütend. Er zwängte sich in die Fahrerkabine. Mehrmals schlug er mit der Faust gegen die Schulter des Busfahrers und zog ihn am Arm. Das alles während der Fahrt. „Ich war schließlich gezwungen, den Bus anzuhalten und per Notruf die Polizei zu alarmieren“, sagt der 57-jährige Öffi-Lenker als Zeuge vor Richter Dietmar Nussbaumer.
Der Syrer selbst verdreht die Opferrolle. Er sei es gewesen, der geschlagen wurde. Und zwar vom Busfahrer. Das behauptete der 20-Jährige auch vor der Polizei womit er sich den zusätzlichen Vorwurf der Verleumdung einhandelte. Gedemütigt sei er, der angebliche Täter, auch geworden, bemerkt der Angeklagte. „Ich wollte damals nur meine Fahrkarte wieder zurück haben. Deshalb habe ich mit meinem Finger auf die Schulter des Chauffeurs gestupst. Aber dieser Busfahrer ignorierte mich wie einen Hund!“
„Der netteste Busfahrer“
Ein weiterer Fahrgast und Zeuge charakterisiert den Buslenker hingegen „als den nettesten Busfahrer, den ich kenne“ und bestätigt die Aussagen des Opfers. Auch ein dritter Zeuge spricht von einem aggressiven Verhalten des jungen Fahrgastes.
„Ich fordere dich auf, wie ein Mann die Wahrheit zu sagen!“, faucht der Angeklagte den Busfahrer via Dolmetscher an. Dass der 20-Jährige aber selbst weit davon entfernt ist, davon ist Richter Nussbaumer überzeugt. Er verurteilt den Beschuldigten im Sinne der Anklage (tätlicher Angriff, Nötigung, Verleumdung) zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen à vier Euro, die Hälfte davon, also 360 Euro, bedingt auf eine Probezeit von drei Jahren. Der Verurteilte ist damit zunächst nicht einverstanden und stellt dem Richter die Frage: „Und welche Strafe bekommt der Busfahrer? Darf ein Buslenker Fahrgäste behandeln wie einen Esel?“ „Das ist ein subjektives Empfinden und liegt nicht in der Bewertung des Strafrechtes“, entgegnet Richter Nussbaumer. Schlussendlich nimmt der 20-Jährige das Urteil doch an und ersucht um Ratenzahlung.
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