Taxifahrer drohte nicht mit Schrotflinte

Vorarlberg / 14.02.2023 • 22:28 Uhr / 4 Minuten Lesezeit
Der Erstangeklagte wich auch vor Gericht nicht von seiner ursprünglichen Falschaussage ab. VN/GS
Der Erstangeklagte wich auch vor Gericht nicht von seiner ursprünglichen Falschaussage ab. VN/GS

Ein junges Paar wartete auf ein Taxi. Aber es kam nicht sofort.

Feldkirch „Ich bin in fünf Minuten da“, antwortete der Taxifahrer eines frühen Morgens auf die Bestellung via Telefon. Tatsächlich aber währte es fünfzehn Minuten, bis er schlussendlich am vereinten Abholort an einer Wohnanlage im Vorarlberger Unterland eintraf.

Sehr zum Missfallen eines 21-jährigen Kosovaren und seiner 19-jährigen Freundin, die dort in der Kälte seiner Ankunft harrten. Ihre Ungeduld sollte nun auf außergewöhnliche Art eskalieren. Eine verbale Auseinandersetzung entbrannte. Woraufhin sich der Taxi-Lenker schließlich weigerte, das Paar mitzunehmen und von dannen fahren wollte. Da schrie der 21-Jährige plötzlich: „Waffe, Waffe, ich rufe die Polizei!“. Gesagt, und schon getan.

„Mache dich kaputt!“

Inzwischen erschien auch der 26-jährige Bruder des Kosovaren vor Ort und bedrohte den Taxichauffeur mit den Worten: „Ich mache dich kaputt!“ Und das angeblich öfters.

Nur wenige Minuten später trafen drei Polizeistreifen ein. Mit dabei: Ein Waffenspürhund. Doch weshalb? „Weil mir der Taxifahrer eine Schrotflinte vor den Mund hielt und mich damit bedrohte. Dann legte er das Gewehr in den Kofferraum“, hatte die alarmierende Mitteilung des 21-Jährigen an die Polizei gelautet.

Der 54-jährige Berufschauffeur war perplex und verstand die Welt nicht mehr, als die Beamten samt Spürhund nicht nur seinen Pkw, sondern auch die nächste Umgebung durchstöberten. Allerdings erfolglos. Denn weder im Auto noch auf dem Parkplatz oder in den angrenzenden Gärten war auch nur die Spur einer Waffe zu finden.

Schauplatzwechsel: Wegen Verleumdung sind nun der Kosovare und seine serbische Freundin vor Gericht angeklagt. Beide bleiben aber auch vor Richterin Sabrina Tagwercher dabei: „Der Taxifahrer hatte mit einer Schrotflinte gedroht. Warum die Polizei die Waffe anschließend nicht fand, können wir uns nicht erklären.“ Immerhin spricht die 19-Jährige vor Gericht nicht mehr eindeutig von einer Waffe, sondern von einem in Nylon eingehüllten „länglichen Gegenstand“. Aber auch davon weiß der als Zeuge geladene, damals als Sachbearbeiter vor Ort gewesene Polizeibeamte nichts. „Wir haben alles abgesucht, den Pkw und die Umgebung. Und wir waren damals so schnell da, dass der Taxifahrer gar keine Zeit gehabt hätte, eine Schrotflinte oder etwas ähnliches zu verstecken.“

Anschuldigung aus purer Wut

Richterin Tagwercher spricht den Kosovaren und die Zweitangeklagte wegen des Verbrechens der Verleumdung schuldig. „Da führt kein Weg vorbei“, begründet sie noch. Für sie war lediglich die pure Wut der Angeklagten über die Verspätung des Taxlers der Grund für die falsche Beschuldigung. Die Urteil: 1680 Euro Geldstrafe (420 Tagessätze à vier Euro) unbedingt für den 21-Jährigen, 1120 Euro Geldstrafe (280 Tagessätze à vier Euro) teilbedingt für die 19-Jährige sowie 9000 Euro Geldstrafe unbedingt für den großen Bruder des Erstangeklagten wegen dessen gefährlicher „Mache dich kaputt“-Drohung. Die Verurteilten erbitten Bedenkzeit. VN-gs

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