Wirtschaftsbund-Untersuchung als Kompetenz für das Land

Vorarlberg / 15.02.2023 • 22:17 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
Wolfgang Pöschl war für den Entwurf des Abschlussberichts verantwortlich.
Wolfgang Pöschl war für den Entwurf des Abschlussberichts verantwortlich.

Verfahrensrichter Pöschl sammelte Erkenntnisse aus 85 Befragungen in ÖVP-U-Ausschuss.

Wien Verfahrensrichter Wolfgang Pöschl hat seinen vorläufigen Schlussbericht über den „Untersuchungsausschuss betreffend Klärung von Korruptionsvorwürfen gegen ÖVP-Regierungsmitglieder“ fertiggestellt. Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) hat diesen nun – pünktlich zum Ablauf der Frist – an die fünf Parlamentsfraktionen übermittelt, er liegt den VN vor. Auf den 500 Seiten spricht Pöschl einige Empfehlungen aus und fasst die wesentlichsten Erkenntnisse aus 85 Befragungen zusammen – oder auch, was eben nicht erfolgreich oder nicht zu Ende untersucht werden konnte.

„Kein Hinweis darauf …“

Zum Beispiel wird im Abschnitt über die Ergebnisse der Ausschussarbeit auch die Befragung von Vorarlbergs Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) angeführt. Bei seiner Befragung im Juni vergangenen Jahres beriefen sich die Abgeordneten vor allem auf die Schiene der mittelbaren Bundesverwaltung, um einen ausreichenden Bezug zum Untersuchungsgegenstand herzustellen. Dieser Themenkomplex hätte aber keine ausreichenden Ergebnisse gebracht: „Es ergab sich […] kein Hinweis darauf, dass Landeshauptmann Wallner als Organ der mittelbaren Bundesverwaltung im Gegenzug für die antragsgemäße Erledigung behördlicher Verfahren […] um Inserate im Magazin des Wirtschaftsbundes Vorarlberg geworben hätte“, heißt es im Bericht.

„Dass es bei der Inseratengestaltung in diesem Magazin und bei diesbezüglichen Abgaben Unregelmäßigkeiten in Form von Korruption gegeben haben mag“, könne aber „dahingestellt bleiben“. Diese Beurteilung sei aber nicht vom Untersuchungsgegenstand gedeckt und müsse „vielmehr dem Land Vorarlberg in eigener Kompetenz vorbehalten bleiben“. Sprich: Weitere Informationen müssten in einem Untersuchungsausschuss auf Landesebene gesammelt werden.

Empfohlen wird im Bericht weiters die Schaffung einer unabhängigen, weisungsfreien Bundesstaatsanwaltschaft, aber auch „nicht öffentliche“ Ermittlungsverfahren nach deutschem Vorbild, wo das Zitieren aus Ermittlungsakten verboten ist. Zudem werden gesetzliche Schutzmaßnahmen für Chats und Handydaten ebenso angeregt wie die Verabschiedung eines Informationsfreiheitsgesetzes.

Die Fraktionen haben 14 Tage Zeit, ihre eigenen Berichte anzuhängen. Danach wird alles dem Nationalrat vorgelegt. MAX

Auch Vorarlbergs Landeshauptmann Markus Wallner war im Juni im U-Ausschuss in Wien zu Gast.APA/2
Auch Vorarlbergs Landeshauptmann Markus Wallner war im Juni im U-Ausschuss in Wien zu Gast.APA/2

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