Diese Hunde leben in der Hölle

Tierschützer zeigen drei Hundebesitzer in Vorarlberg wegen illegaler Haltung an.
Lauterach, Lustenau, Dornbirn Hunde, die Mitten in Vorarlberg an der Kette, an einem kurzen Seil oder in einem offenen Verschlag gehalten werden, die Schüsseln komplett verschmutzt, das Wasser in den Näpfen gefroren: Die Fotos, die der Verein gegen Tierfabriken (VgT) am Donnerstag veröffentlicht hat, lassen Tierfreunden das Schaudern über den Rücken laufen. „Wir machen es öffentlich, damit sich die Leute Gedanken machen, einschreiten und sich andere Haltungsformen überlegen“, erläutert David Richter, stellvertretender Obmann des VgT.

Die offensichtlichen Verstöße gegen das Tierschutzgesetz und die 2. Tierhaltungsverordnung wurden den Tierschützern von mehreren Passanten gemeldet. Bei einem Lokalaugenschein vor wenigen Tagen haben sich die Vermutungen schließlich bestätigt.
“Es wundert uns”
Schauplätze der Hundedramen sind Lauterach, Lustenau und Dornbirn. Neben Richter war auch die Vorarlberger Tierschützerin Sandra Pfister, alias Sandy P. Peng, bei dem Termin dabei. „Hier muss dringend gehandelt werden. Es wundert uns, dass vor den Augen der Öffentlichkeit diese illegalen Zustände offenbar schon länger herrschen“, betont sie.

Einen Hund bei einer Arbeitsstätte im Lustenau hat es den Schilderungen zufolge besonders hart getroffen. Er werde untertags mit einem kurzen Seil an der Abschleppvorrichtung eines alten Autos festgebunden, die Nacht müsse er in einem kleinen, dunklen Verschlag verbringen, schildert Pfister. In Lauterach sind die Tierschützer auf einen Hund gestoßen, der bei einem einsamen Rinderstall lebt. Er dürfe untertags zwar im Freien sein, müsse die Nacht aber in Eiseskälte in einem offenen Schuppen verbringen. „Es gibt keine witterungsgeschützte Hütte, wie gesetzlich vorgeschrieben, nur eine kleine Decke soll als Unterlage dienen”, führt die VgT-Aktivistin weiter aus.

Klar gesetzeswidrig und nicht tiergerecht ist laut VgT auch eine Tierhaltung in Dornbirn, wo ein Hund bei einem Bauernhof angekettet wird. „Die Kettenhaltung ist seit 2005 in allen Bundesländern verboten“, unterstreicht der stellvertretende Obmann des VgT, der die Verstöße am Donnerstag den zuständigen Stellen der Bezirkshauptmannschaften in Dornbirn und Bregenz gemeldet hat.
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