Mit Kochtopf Partybus demoliert

2,3 Promille Alkohol lieferten Diskobesucher nicht den einzigen Grund für seinen Ausraster.
Feldkirch In einer Nacht Anfang November des Vorjahres in der Diskothek El Capitan in Rankweil. Ein junger Randalierer wird vor die Tür gesetzt. Sein Kumpel, im Blut fast 2,3 Promille Alkohol, tobt deswegen vor Wut. Der 33-Jährige schnappt sich von irgendwo her einen Kochtopf, eilt zum Partybus des Tanztempels und schlägt mit dem Topf so lange auf zwei Scheiben des Prachtvehikels ein, bis sie bersten.
Etwa drei Monate danach muss sich der 33-Jährige am Landesgericht Feldkirch wegen des Vergehens der schweren Sachbeschädigung verantworten. Längst ist seine Wut abgekühlt und reumütiger Einsicht gewichen. Von der Richterin wird der Angeklagte zunächst gefragt, ob er denn überhaupt aussagen will und sich für schuldig bekenne.
„Nur vage Erinnerung“
Ja, der Angesprochene will aussagen. Nur weiß er zunächst nicht, was er denn eigentlich gestehen soll. „Was soll ich da nur sagen? Ich kann mich nur mehr vage an das Geschehen erinnern. Wegen des Alkoholkonsums . . .“
Schlussendlich räumt er ein, dass die Vorwürfe wohl so stimmen müssten. Allerdings weist der Beschuldigte auf seine triste Situation von damals hin. Auch sie könnte eine mögliche Erklärung dafür sein, was sein Gemüt in jener Nacht zum Kochen gebracht hatte. „Ich hatte damals gerade ein familiäres Problem“, führt der 33-Jährige aus. „Am Abend stand zudem eine wichtige Prüfung an. Und ich hatte Angst, sie nicht zu bestehen. Und dann auch noch der Rausschmiss meines Kumpels durch den Türsteher. Kurzum: Es ist einfach alles an Belastungen zusammengekommen.“
Also beschloss er kurzerhand, diese Belastungen im Alkohol zu ersäufen. Was eigentlich nicht der Natur des Oberländers entspricht. Der Angeklagte ist Familienvater, unbescholten und verdient als Angestellter gutes Geld. Der Ausraster war eben ein Ausrutscher, der ihm nun leidtue.
Entschädigung nicht anerkannt
Nun verlangt der geschädigte Besitzer des Partybusses für die zertrümmerten Scheiben einen Betrag in der Höhe von 5940 Euro. Eindeutig zu viel für den sonst reuigen Angeklagten, denn: „Ein Kollege von mir ist Glaser. Und der sagte mir, dieser Betrag sei mehr als übertrieben.“
Der Geschädigte wird von Richterin Sabrina Tagwercher auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Den Beschuldigten verurteilt sie im Sinne der Anklage zu einer Geldstrafe in der Höhe von 4800 Euro (240 Tagessätze à 20 Euro), die Hälfte davon bedingt auf eine Probezeit.
Diese Entscheidung wird vom Verurteilten akzeptiert, er ersucht um Ratenzahlung. VN-gs
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