Neuregelung im Bundesrat bekräftigt

wien Die Neuregelung zum Pflegebonus hat diese Woche den Bundesrat passiert. Darüber informierte die Parlamentskorrespondenz. Dabei geht um den Zweckzuschuss des Bundes, der für die Länder für eine Erhöhung der Gehälter von Pflegekräften eingesetzt wird. Ziel sei demnach, dass die Gehaltserhöhung alle im Pflegebereich gleichermaßen erreicht. Nun sind auch die Dienstgeberbeiträge inkludiert.
2460 Euro heuer
In Form dieses Zweckzuschusses hat der Bund den Ländern für die Jahre 2022 und 2023 insgesamt 570 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. 2022 haben die Länder dieses Geld für einen einmaligen Gehaltsbonus für Pflegepersonal in Höhe von 2000 Euro verwendet. Für 2023 soll der Bonus nun 2460 Euro pro Person inklusive Dienstgeberbeiträge betragen. Neben einer administrativen Vereinfachung kommt es den Angaben zufolge zur Klarstellung, dass Zahlungen an Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer abgerechnet werden können. Auch sind Teilzeitkräfte anteilsmäßig zu berücksichtigen.
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