Wildes Gerangel mit der Polizei

Vorarlberg / 17.02.2023 • 22:19 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
Der vorbestrafte Angeklagte hat versucht, einen Polizisten zu treten. Er verfehlte ihn jedoch. VN/HARTMANN
Der vorbestrafte Angeklagte hat versucht, einen Polizisten zu treten. Er verfehlte ihn jedoch. VN/HARTMANN

Ein 36-Jähriger muss sich wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt verantworten.

FELDKIRCH Bereits eine Stunde vor Verhandlung sitzt der Angeklagte vor dem Verhandlungssaal und wirkt angespannt. Mit dem Fuß wippend wehrt er sich verbal gegen die Berichterstattung seitens der Medien.

Dem vorbestraften Vater einer Tochter, der erst vor kurzem eine neue Stelle als Kfz-Techniker antreten durfte, wird am Landesgericht Feldkirch vorgeworfen, am 8. August letzten Jahres Widerstand ­gegen die Staatsgewalt geleistet zu haben. Außerdem soll der 36-jährige Angeklagte versucht haben, einen 29-jährigen Beamten der Polizeiinspektion Dornbirn zu verletzen.

Aggressives Verhalten

„Er hatte ein sehr aggressives Verhalten bei der Hausdurchsuchung, in allen möglichen Sprachen hat er uns beleidigt. Auch gegen die Festnahme hat er sich massiv gewehrt und immer wieder die Hand weggezogen“, erklärt der betroffene Beamte als Zeuge gegenüber Richter Theo Rümmele. Der 29-Jährige habe anschließend versucht, den Angeklagten an der Schulter zu fixieren. „Er hat dann gleich geschrien und gesagt, er habe da gerade eine OP gehabt. Also habe ich das dann unterlassen.“

In die Arrestzelle

Nach der Festnahme brachten die Beamten den Angeklagten zur Polizeiinspektion in Dornbirn. Dort wollte man eigentlich nur eine Aussage mit ihm aufnehmen. Es kam jedoch anders. Als der junge Beamte am Angeklagten vorbeiging, holte dieser mit seinem rechten Bein aus und versuchte ihn zu treten. ­Jedoch vergebens, denn der 29-jährige Polizist sah die Aktion im Augenwinkel und wich aus. „Wir haben ihn dann zur Beruhigung in die Arrestzelle gebracht, weil er weiterhin so aggressiv war“, so der Polizist.

Richter Rümmele fragt den Angeklagten vor seiner Urteilsverkündung, ob er noch etwas zur Angelegenheit sagen möchte. Der Angeklagte bejaht und erwähnt bestimmt: „Man steckt mich in den Arrest, um mich zu beruhigen. Dann verweigert man mir aber ewig meine Schmerzmittel. Da ist es doch logisch, dass man so reagiert. Das ist eher kontraproduktiv in meinen Augen. Man kann nicht erwarten, dass ich da ruhig bleibe.“

Richter Theo Rümmele spricht den 36-Jährigen in beiden Anklagepunkten schuldig. Er verurteilt den Beschuldigten zu einer Geldstrafe von 2880 Euro, welche in 23 Raten zu je 120 Euro abgegolten werden. Die Verwahrungshaft von einem Tag wird dem Vorbestraften angerechnet, sodass er bei der 24. Rate nur mehr 102 Euro bezahlt. Die Verfahrenskosten wurden ihm ebenfalls auferlegt. „Aufgrund seiner bisherigen Arbeitslosigkeit und der Tatsache, dass der Angeklagte keine Ersparnisse hat, habe ich diese für uneinbringlich erklärt“, hält Rümmele fest. VN-SAH

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