Amokdrohung an Schule bleibt straflos

Vorarlberg / 21.02.2023 • 22:10 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
Am 11. November kam es rund um die Mittelschule Dornbirn Haselstauden zu einem massiven Polizeieinsatz. VN/Steurer
Am 11. November kam es rund um die Mittelschule Dornbirn Haselstauden zu einem massiven Polizeieinsatz. VN/Steurer

Jugendlicher (16), der im November in Dornbirn für Aufruhr sorgte, war unzurechnungsfähig. Verfahren eingestellt.

Dornbirn Es war am 11. November, Faschingsbeginn. In Dornbirn herrschte beinahe der Ausnahmezustand. Der Grund: Ein zunächst anonymer Anrufer hatte dem Direktor der Mittelschule Haselstauden, Wilfried Ederer, via Telefon einen Amoklauf an der Schule angekündigt.

Chaotische Situationen waren die Folge. Die Schüler wurden in ihren Klassen eingesperrt, die Polizei sicherte die Umgebung ab, das Sondereinsatzkommando Cobra durchstöberte jeden Winkel in der Schule und Straßensperren wurden errichtet.

Eltern und Schüler erlitten Schocks und waren teilweise traumatisiert. Ein Sammelpunkt nahe der Schule wurde eingerichtet. Bis gegen Mittag Entwarnung gegeben wurde. Das Telefonat wurde mit Erfolg zurückverfolgt. Wie sich herausstellte, war es ein 16-jähriger Jugendlicher im Burgenland, der hinter der Amokdrohung steckte. Er wurde noch am selben Tag ausgeforscht und einvernommen.

Die Ermittlungen der Polizei und Staatsanwaltschaft in Eisenstadt währten monatelang. Schließlich wurde der psychische Zustand des Jugendlichen in Frage gestellt und im vergangenen Jänner ein Psychiater zur Erstellung eines Gutachtens konsultiert (die VN berichteten).

Unzurechnungsfähig

Das Gutachten liegt nun vor, wie Petra Bauer von der Staatsanwaltschaft Eisenstadt den VN am Dienstag bestätigte. Tatsächlich attestiert es dem Tatverdächtigen eine psychische Erkrankung zum Tatzeitpunkt.

„Der Betroffene war damals unzurechnungsfähig“, so Bauer wörtlich zu den VN, „aus diesem Grund ist das Verfahren gegen den Jugendlichen von uns eingestellt worden. Er hat deshalb auch nicht mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen.“

Keine Wiederholungsgefahr

Wie das psychiatrische Gutachten weiters ergab, herrsche bei dem Betroffenen auch keine Tatwiederholungsgefahr, betonte Bauer. Obwohl er damals nicht nur in Dornbirn, sondern auch in anderen Schulen angerufen habe. Die Kosten für den gewaltigen Einsatz am 11. November in Dornbirn fallen somit auf den Bund. VN-GS

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