Reifen an 28 Autos zerstochen

Vorarlberg / 23.02.2023 • 21:55 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
Der Angeklagte gab sich vor Gericht reumütig und schrammte gerade noch an einer Haftstrafe vorbei. VN/HARTMANN
Der Angeklagte gab sich vor Gericht reumütig und schrammte gerade noch an einer Haftstrafe vorbei. VN/HARTMANN

Vorarlberger am Landesgericht Feldkirch wegen Sachbeschädigung verurteilt.

FELDKIRCH Im Vorjahr, im Zeitraum von November bis Dezember, trieb ein 32-Jähriger in seiner Heimatgemeinde Lauterach und in Hard sein Unwesen und zerstach die Reifen von insgesamt 28 Pkw. Lauteracher Polizeibeamte konnten ihn am 18. Dezember auf frischer Tat ertappen. Nun muss sich der einschlägig Vorbestrafte am Landesgericht Feldkirch wegen Sachbeschädigung verantworten.

Vor Gericht zeigt sich der Angeklagte reumütig und geständig. Sein damaliges Motiv: Aus Frustration über die von ihm erlebte Rücksichtslosigkeit von Pkw-Lenkern gegenüber Fahrradfahrern habe er so gehandelt.

„Zum Tatzeitpunkt war mein Mandant in einem psychischen Ausnahmezustand. Den entstandenen Schaden wird er, soweit nachgewiesen, beheben“, erklärt der Anwalt des Angeklagten, Klaus Hartmann, gegenüber Richterin Magdalena Rafolt.

Haftstrafe offen

Während Richterin Rafolt die Forderungen der Privatbeteiligten mit Anwalt Hartmann durchgeht, wirkt der Angeklagte fast schon apathisch.

Wie sich herausstellen soll, bangt er in diesen Momenten um seine Freiheit. Aufgrund seiner einschlägigen Vorstrafen ist noch ein früherer Strafantrag auf Haftstrafe in der Dauer von vier Monaten offen und könnte widerrufen werden. Der 32-Jährige werde seine Lebensversicherung in Höhe von 10.000 Euro für die Schadenswidergutmachung auflösen, gibt sein Verteidiger zu verstehen. Die Mutter des Angeklagten habe ebenfalls die Kontaktdaten der Geschädigten angefragt und wolle den materiellen Schaden wiedergutmachen. „Es war keine Absicht, es tut mir wirklich leid“, zeigt sich der Beschuldigte vor der Urteilsverkündung reumütig. Zu den Privatbeteiligten, die währenddessen hinter ihm sitzen, dreht er sich allerdings nicht um.

„Der Angeklagte ist für schuldig zu bekennen“, erklärt die Richterin. Vom Widerruf des offenen Strafantrags gegen den Angeklagten sieht Richterin Rafolt jedoch ab. „Da der entstandene Schaden unter 5000 Euro liegt, ist von einer ‘einfachen Sachbeschädigung’ auszugehen. Es sind zusammen etwa 4500 Euro, aber jedenfalls unter 5000 Euro“, begründet die Richterin.

360 Euro Geldstrafe

Der 32-Jährige wird zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je vier Euro verurteilt. Außerdem wird seine Probezeit auf fünf Jahre verlängert. „Sie müssen sich jetzt wirklich zusammenreißen. Beim nächsten Vergehen werden sie den Rest der Haftstrafe absitzen müssen“, gibt Richterin Rafolt dem Angeklagten abschließend noch mit auf den Weg. VN-SAH

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