Bludenzer Fahrradstraßen: Das sind die Regeln

Bludenz Seit fünf Jahren gibt es in Bludenz ausgewiesene Fahrradstraßen. Die St.-Anna-Straße, die Schillerstraße und die Brunnenfelderstraße sollen dadurch für den Radverkehr besonders attraktiv und sicher sein. Einziges Problem: Leider halten sich nicht alle Verkehrsteilnehmer an die gesetzlichen Rahmenbedingungen.
„Wir versuchen, das System Fahrradstraße ständig zu optimieren – ob es nun mit der verbesserten Beschilderung oder auch mit zusätzlichen Kontrollen ist. Letztendlich ist aber das Verständnis aller Verkehrsteilnehmer der wichtigste Erfolgsfaktor“, bringt es Bürgermeister Simon Tschann auf den Punkt. Eine Fahrradstraße ist eine vorrangig für den Radverkehr vorgesehene Straße, die den Radfahrenden eine sichere und schnelle Verbindung ermöglicht. Sie sind eigens ausgeschildert.
Wann Fahrradstraße Sinn macht
Fahrradstraßen kommen zum Einsatz, wenn eine eigene Radfahranlage nicht sinnvoll beziehungsweise aus Platzgründen nicht möglich ist. Die Fahrradstraße ist vor allem dann geeignet, wenn wenig motorisierter Verkehr zu erwarten ist. Fahrradstraßen sind mindestens vier Meter breit und bieten eine hohe Qualität für die Radfahrenden. Insgesamt gibt es in Bludenz knapp über drei Kilometer an definierten Radstraßen.
Die Stadt Bludenz forciert das Rad als Alltagsverkehrsmittel. „Das ist ein wichtiger Teil unserer nachhaltigen Umweltbemühungen. Gerade durch die E-Bikes ist Radfahren noch attraktiver geworden. Nicht nur unter den städtischen Bediensteten, sondern vor allem bei der Bevölkerung wollen wir Überzeugungsarbeit leisten“, kündigt Bürgermeister Tschann an. Klimaschutz bedeutet Reduktion des Individualverkehrs. Dafür sei der Ausbau attraktiver Mobilitätsalternativen notwendig.
Regeln
» Radfahrende dürfen nebeneinander fahren
» Der motorisierte Verkehr darf nur zufahren oder queren, aber nicht durchfahren.
» Die höchste zulässige Fahrgeschwindigkeit ist 30 km/h.
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