Entwarnung nach Masernverdacht
In Vorarlberg gab es bislang noch keinen bestätigten Fall.
Bregenz Die Viren gehen um, und zwar nicht nur jene, die Corona und Grippe verursachen. Auch Masern erleben eine Wiedergeburt, nachdem sie bereits mehr oder weniger als ausgerottet galten. Landessanitätsdirektor Wolfgang Grabher weiß von österreichweit 27 bestätigten Fällen, die seit Jahresbeginn gemeldet wurden. Der Großteil ist auf ein Cluster mit Ursprung in der Steiermark zurückzuführen. Vorarlberg blieb bislang von dieser hochansteckenden Infektionskrankheit verschont. „Es gab einen Verdachtsfall bei einem Kind, da konnte am Mittwoch jedoch Entwarnung gegeben werden“, sagte Grabher auf VN-Nachfrage. Es habe sich um eine andere Hauterkrankung gehandelt. Nach Klärung des Sachverhalts wurden die getroffenen Absonderungsmaßnahmen aufgehoben.
Der Landessanitätsdirektor appelliert an Eltern, bei nicht geimpften Kindern aufmerksam zu sein. Auch Erwachsene sollten ihren Impfstatus prüfen. Besonders bei Hochbetagten und Menschen über 60 mit Grunderkrankung kann eine Maserninfektion schwerwiegende Folgen haben. Wolfgang Grabher macht noch darauf aufmerksam, dass die Impfung für alle gratis ist.
Zu geringe Durchimpfung
Die letzten größeren Masernausbrüche gab es in Österreich 2015 mit 309 und 2019 mit 151 Fällen. 2021 und 2022 wurde jeweils nur ein Masernfall registriert. Um die Masern langfristig zu eliminieren, ist gemäß Weltgesundheitsorganisation (WHO) eine Durchimpfungsrate von 95 Prozent mit zwei Impfungen notwendig. Von diesem Wert ist Vorarlberg weit entfernt. „Wir liegen mittlerweile sicher 10 Prozent darunter“, schätzt Grabher. Eine Ursache für die Renaissance der Maserninfektionen sieht er in den Pandemiejahren begründet. Da sei in Schulen und allgemein weniger geimpft worden. Gesundheitslandesrätin Martina Rüscher ist gleicher Meinung: „Weil die Durchimpfungszahlen gegen Masern in den Coronajahren zurückgegangen sind, gilt es, die so entstandene Impflücke wieder zu schließen.“ Die Gesundheitsabteilungen der Bezirkshauptmannschaften wurden jedenfalls angewiesen, Verdachtsfälle gründlich zu prüfen.
Lebenslanger Schutz
Masern sind eine meldepflichtige Krankheit. Die Fallzahlen in Österreich werden ab sofort zweimal wöchentlich auf der Website der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) veröffentlicht. Zielgruppe der Impfung sind ungeimpfte Personen und solche, die keine Masern-Infektion durchgemacht haben. Immunisieren sollten sich darüber hinaus all jene lassen, die keine zweite Impfung haben oder ihren Impfstatus nicht kennen. Das Impfschema umfasst zwei Impfungen im Mindestabstand von vier Wochen. Eine Vollimmunisierung bietet lebenslangen Schutz. Die Übertragung der Masernviren erfolgt durch Tröpfchen. Symptome wie Fieber, Husten und Schnupfen treten acht bis zehn Tage nach der Infektion auf, nach 14 Tagen breitet sich der typische Hautausschlag aus. Die Komplikationsrate ist hoch. „Die Betroffenen erkranken an Bronchitis, Mittelohr- und Lungenentzündung, einer von tausend Erkrankten stirbt“, warnt Grabher. VN-MM
„Nach Klärung des Sachverhalts wurden die Absonderungsmaßnahmen aufgehoben.“
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