Pensionskürzung „verfassungswidrig“

Vorarlberg / 26.02.2023 • 21:18 Uhr / 1 Minuten Lesezeit
Kärntens LH Peter Kaiser(SPÖ) kritisiert Pensionsaliquotierung. APA
Kärntens LH Peter Kaiser(SPÖ) kritisiert Pensionsaliquotierung. APA

Wien, Klagenfurt Wie SPÖ-Bundesparteichefin Pamela Rendi-Wagner und ihr Stellvertreter, Kärntens LH Peter Kaiser, erklären, kommt ein in Kurzfassung vorliegendes Gutachten zum Ergebnis, dass die gestaffelte Inflationsanpassung im ersten Pensionsjahr “grob unsachlich, verfassungswidrig und gegenüber Frauen diskriminierend” ist. So sei etwa das Jahr des Pensionsantritts entscheidend und nicht das Antrittsmonat. Dazu komme eine besonders starke, ungerechtfertigte Benachteiligung von Frauen. Denn die Anhebung des Pensionsantrittsalters für Frauen zwischen 2024 und 2034 von 60 auf 65 Jahre führe dazu, dass der Pensionsstichtag von Frauen in diesem Zeitraum in die zweite Jahreshälfte fällt.

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