Warten auf Anklage im Mordfall Janine G.

Vorarlberg / 28.02.2023 • 22:40 Uhr / 4 Minuten Lesezeit
Das Verbrechen beschäftigt viele Menschen im Land. VN
Das Verbrechen beschäftigt viele Menschen im Land. VN

Diese Woche jährt sich das Verbrechen an der jungen Dornbirnerin. Ermittlungen laufen noch immer.

Lustenau Am Grab stehen ein halbes Dutzend Kerzen mit aufgedruckten Fotos, Blumen und Engelfiguren. „Für immer unvergessen, Janine“. Auch ein Jahr nach dem gewaltsamen Tod der 30-jährigen Dornbirnerin Janine G. bewegt das Verbrechen viele im Land. Und noch immer laufen die Ermittlungen. Eine Anklage steht weiter aus. Gründe dafür gibt es mehrere, wie VN-Recherchen zeigen.

Die Ermittlungen laufen seit dem 5. März 2022 auf Hochtouren. Rasch wurden zwei Tatverdächtige, ein 19-jähriger Lustenauer und ein 25-jähriger unsteter Vorarlberger als dringend tatverdächtig ausgeforscht und später festgenommen. Während der heute 26-Jährige zu dem Tatvorwurf noch monatelang eisern schwieg, belastete der Jüngere der beiden bei der Einvernahme seinen Kollegen schwer.

Gründe für die Verzögerung

Zunächst war ein langwieriger komplexer Dienstweg des gerichtsmedizinischen Gutachtens an die Staatsanwaltschaft Feldkirch für erste Verzögerungen verantwortlich. Obwohl der Obduktionsbericht des gerichtsmedizinischen Instituts in Innsbruck am 20. April fertig war und am Tag darauf bei der Staatsanwaltschaft Feldkirch eintraf, wollte das eminent wichtige Dokument seine Letztadressaten nicht sofort erreichen.

Ausgebremst wurde die Anklage schließlich durch umfangreiche Erhebungen zu den Social-Media-Aktivitäten der Tatverdächtigen und des Mordopfers, die Monate zurückliegen. Der Mutterkonzern von WhatsApp und Co. hat seinen Firmensitz in den USA, was die Kommunikation äußerst schwierig machte. Die Ermittler haben nach VN-Informationen schließlich die Reißleine gezogen.

Rechtsanwalt German Bertsch, der den hauptverdächtigen Untersuchungshäftling vertritt, bestätigte den Sachverhalt jetzt gegenüber den VN und erklärte: „Diese Erhebungen sind abgebrochen worden und werden mittlerweile nicht weiterverfolgt, da sie sich als zu aufwendig erwiesen haben.“ Inzwischen seien aber sämtliche Gutachten, das gerichtsmedizinische sowie das gerichtspsychiatrische, eingetroffen.

Bertsch: „Ausgehend von der Staatsanwaltschaft steht der Anklageerhebung nur noch eine ergänzende Einvernahme meines Mandanten durch die Ermittler im Wege. Darin geht es um die Abklärung einiger noch offener Fragen, ansonsten sind die Ermittlungen abgeschlossen. Ein Termin für diese letzte Einvernahme steht derzeit noch nicht fest. Im Anschluss erwarte ich dann die Anklageschrift.“

Dennoch kein Zeitdruck

Grundsätzlich gilt nach der Verhängung der Untersuchungshaft eine Frist von sechs Monaten bis zur Anklageerhebung. Gibt es nach einem halben Jahr noch keine Anklage, ist das Verfahren hinfällig und der Beschuldigte frei.

Anders im Fall Janine G.: Denn liegt wie in diesem Fall der Verdacht eines Verbrechens vor, das mit einer fünf Jahre übersteigenden Freiheitsstrafe bedroht ist, kann die Untersuchungshaft auf ein Zeitkorsett von zwei Jahren verlängert werden.

Seitens der Staatsanwaltschaft Feldkirch wurde den VN am Dienstag bestätigt, dass die Anklage noch aussteht. Die Ermittlungen sind im Gange, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Heinz Rusch.

Für beide Tatverdächtigen gilt die Unschuldsvermutung.

Am 3. März 2022 wurde Janine G. ermordet, ihre Leiche später im Ried aufgefunden. VN/Hartinger
Am 3. März 2022 wurde Janine G. ermordet, ihre Leiche später im Ried aufgefunden. VN/Hartinger
Rechtsanwalt German Bertsch vertritt den Hauptverdächtigen. VN/Sohm
Rechtsanwalt German Bertsch vertritt den Hauptverdächtigen. VN/Sohm

Lesen Sie in den morgigen VN: Janine G. – Chronologie eines Mordes

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