Janine G. – Chronologie eines Mordes

Vorarlberg / 01.03.2023 • 17:55 Uhr / 5 Minuten Lesezeit

Vor einem Jahr wurde Janine G. brutal ermordert. Eine Rekonstruktion der Ereignisse.

Lustenau Vorarlberg stand unter Schock. Eine Bluttat hatte über Wochen die Menschen im Land aufgewühlt. Zwei Tatverdächtige wurden festgenommen, einer ist mittlerweile wieder auf freiem Fuß. Nach Monaten des Schweigens hat schließlich auch der Hauptverdächtige, ein heute 26-jähriger Mann, vor Ermittlern ausgesagt. Auch er will das Opfer nicht umgebracht haben. So steht ein Jahr nach dem gewaltsamen Tod von Janine G. eine Anklage noch immer aus. Eine Chronologie: Was über den Mord bekannt ist.

Junge Leute in Feierlaune: In einer kleinen Wohnung in Lustenau wurden Alkohol und laut späteren Aussagen der Tatbeteiligten auch Drogen konsumiert. Janine G. stößt gegen 22 Uhr dazu. Gemeinsam mit dem 19-jährigen Wohnungseigentümer und dessen 25-jährigen Bekannten machen sie sich auf den Weg nach Fußach, wollen dort in der Wohnung eines gemeinsamen Bekannten weiterfeiern. Es sollte der letzte Tag im Leben der 30-jährigen Zahnarztassistentin aus Dornbirn sein.

In einem Tankstellenshop kaufen die beiden jungen Männer und das spätere Mordopfer Alkohol und Zigaretten. Eine Überwachungskamera dokumentiert den Einkauf. Es ist 0.40 Uhr. Der Besuch in Fußach endet gut zwei Stunden später. Es geht zurück in die Wohnung des 19-Jährigen. Was nach drei Uhr passierte, ist unklar. Der jüngere, ursprünglich von den Behörden ebenfalls als Tatverdächtiger geführte Mann, beschuldigte in einer Einvernahme seinen Kollegen. Fest steht: Janine G. wurde auf schreckliche Art und Weise ermordet.

Nachdem die beiden jungen Männer schon am Vortag einen passenden Ablageort für das getötete Mädchen gesucht hatten, soll der 25-Jährige schließlich mit dem Mordopfer ins Lustenauer Ried gefahren sein, wo er den leblosen Körper von Janine G. auf Höhe des Sender-Clubs in einen Entwässerungsgraben gelegt haben soll. Diesen Rückschluss lassen zumindest veröffentlichte Ermittlungsergebnisse und die Aussagen des damals 19-Jährigen zu. Am späten Samstagnachmittag findet der Grundstücksbesitzer die Leiche der 30-Jährigen und alarmiert umgehend die Polizei. Praktisch zeitgleich hatte der Vater des Mordopfers eine Vermisstenanzeige aufgegeben. Angehörige identifizieren das Opfer.

Nach Ermittlungen im Opferumfeld geraten die beiden
jungen Männer ins Visier der Kriminalisten. Fotos aus Überwachungskameras und die Spurensicherung im Fahrzeug des Opfers hatten die Ermittler auf die Spur der Verdächtigen gebracht. Der 25-Jährige wird noch am Sonntag erst als Zeuge einvernommen, später am Abend dann als Beschuldigter verhaftet.

Nun wird auch der zweite Tatverdächtige zuerst als Zeuge von Ermittlern einvernommen. Weil die Erstangaben offensichtlich unglaubwürdig waren, wird auch er schließlich als Beschuldigter im Mordfall geführt. In einer späteren Einvernahme schildert er den Abend detailreich. Auch die Tat selbst. Damit belastet er den 25-jährigen Hauptverdächtigen schwer.

Die Gerichtsmedizin in Innsbruck hatte mittlerweile massive Verletzungen im Kopf- und Halsbereich der 30-Jährigen festgestellt, die zum Tod führten. Auf einer Pressekonferenz informiert die Kriminalpolizei von der Einlieferung der beiden Tatverdächtigen in die Justizanstalt. Die beiden waren aufgrund ihrer Kontakte zum Dorgenmilieu der Polizei amtsbekannt.

Der Haftrichter am Landesgericht Feldkirch hat die Fortdauer der Untersuchungshaft der beiden Tatverdächtigen verlängert. Die Ermittlungen der Kiminalpolizei laufen weiter auf Hochtouren. Noch sind viele Fragen offen.

Der Obduktionsbericht trifft bei der Staatsanwaltschaft in Feldkirch ein und wird dem Haftrichter weitergeleitet. Gleichzeitig ist bereits ein Enthaftungsantrag für den 19-Jährigen anhängig.

Während die Staatsanwaltschaft Feldkirch sich gegen eine Enthaftung entschieden hatte, ordnet schließlich das Oberlandesgericht Innsbruck eine entsprechende Freilassung an. Der Haftbeschwerde wurde stattgegeben. Der 19-Jährige ist damit wieder auf freiem Fuß. „Kein dringender Tatverdacht, keine Anhaltspunkte für eine sukzessive Mittäterschaft“, heißt es in der Begründung. Auch die Argumentation, warum er die Tat mit ansah, aber nichts unternommen hatte, wurde als nachvollziehbar eingestuft.

Nach Monaten des Schweigens wird am 11. August bekannt, dass der Hauptverdächtige gegenüber dem Landeskriminalamt erstmals Angaben zur Tat gemacht habe. „Darin ist er nicht geständig, das Opfer umgebracht zu haben“, so die Staatsanwaltschaft. VN-MIG

Für alle Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.

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