Mehrfach auf Opfer eingeschlagen: „Er hat schwarzgesehen“

Vorarlberg / 01.03.2023 • 22:10 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
Der Angeklagte hat sein Opfer bei der Attacke schwer verletzt. VN/HUMMER
Der Angeklagte hat sein Opfer bei der Attacke schwer verletzt. VN/HUMMER

Ein 32-Jähriger hat seine Ex-Frau brutal zusammengeschlagen.

Feldkirch Das 25-jährige Opfer musste nach der Attacke im Spital behandelt werden. Durch eine Vielzahl an Faustschlägen trug die Ex-Frau des Angeklagten eine Mittelgesichtsfraktur, Rissquetschwunden und mehrere Hämatome davon. Auch einen Zahn schlug ihr der 32-Jährige aus. Deswegen muss er sich nun wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung vor dem Landesgericht Feldkirch verantworten. Für Verteidiger German Bertsch steht fest: „Das war ein absoluter Ausrutscher, er kam in Rage, muss schwarzgesehen haben.“ Denn er kenne seinen Mandanten ganz anders. Schon bei seinem Asylverfahren hat Bertsch den gebürtigen Somalier unterstützt. „Ich habe ihn immer als einen besonnenen Jungen wahrgenommen. Diese Tat steht in völligem Widerspruch zu seinem sonstigen Verhalten“, bekräftigt der Rechtsanwalt. Als er vom Beschuldigten gebeten wurde, ihn wieder zu unterstützen, habe Bertsch nicht glauben können, dass es sich um denselben Mann handelt. Es gäbe ja einige, die Hassan oder Omar heißen.

Der Angeklagte bekennt sich zu Prozessbeginn teilweise schuldig. Ja, er habe das Opfer durch einen Stoß zu Fall gebracht. Die 25-Jährige sei aggressiv geworden und habe ihn an den Hoden gepackt. Mit zwei Ohrfeigen mit dem Handrücken habe er sich von ihr befreien wollen. Faustschläge habe er der Frau aber nicht verpasst.

Die Aussagen zweier Passanten zeichnen jedoch ein brutaleres Bild. Ein IT-Techniker habe von Weitem gesehen, wie der Angeklagte mehrfach auf jemanden am Boden Liegenden einschlägt. Ein Jugendlicher, der mit dem Moped unterwegs war, sagt aus, der Angreifer habe zwischen zehn und 17 Mal auf sein Opfer eingeschlagen, davon drei Mal mit voller Wucht. Einen offensichtlichen Auslöser für den Gewaltausbruch konnte keiner der beiden Zeugen erkennen.

Die Tat stehe tatsächlich in erheblichem Widerspruch zum sonstigen Verhalten des 32-Jährigen. Deswegen bewege sich das Strafmaß für den Angeklagten „gerade noch so“ unter dem nächsthöheren Strafrahmen, betont Richter Theo Rümmele. Im Gegenzug wird ihm jedoch kein Anteil der zweijährigen Haftstrafe bedingt nachgesehen. Aufgrund der hohen Zahl an Femiziden in Österreich müsse so ein Urteil auch generalpräventiv gefällt werden. „Es gilt deutlich zu machen, dass Gewalt an Frauen kein Kavaliersdelikt ist“, unterstreicht der Richter. vn-rhu

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