Rückzahlungen auch ohne Klagen

Vorarlberg / 03.03.2023 • 23:06 Uhr / 2 Minuten Lesezeit

illwerke vkw mit „weitgehenden Zusagen beim Strompreis“

FELDKIRCH Die angekündigte Strompreiserhöhung mit 1. April 2023 auf 24 Cent je Kilowattstunde lässt seit Tagen in Vorarlberg die Wogen hochgehen. Ein Gerichtsurteil in Wien und ein Rechtsgutachten der Arbeiterkammer Salzburg und AK Tirol hatten zuletzt Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Preiserhöhung aufkommen lassen. In Feldkirch fand jetzt dazu ein Energiegipfel mit Vertretern der Arbeiterkammer und der illwerke vkw statt.

In einer Aussendung spricht die Arbeiterkammer von weitreichenden Zusagen. Die illwerke vkw hätten verbindlich erklärt, dass sie eine rechtliche Klärung akzeptieren würden, so AK-Präsident Bernhard Heinzle. „Sollte also rechtlich festgestellt werden, dass die Strompreiserhöhung ab 1. April 2023 nicht gerechtfertigt ist, dann muss kein Vorarlberger Konsument klagen oder eine Rückzahlung beantragen. Die illwerke vkw werden die Erhöhung auf Heller und Pfennig von sich aus zurückzahlen.“

Von Rechtskonformität überzeugt

Der Vorarlberger Energieversorger fordert wiederum, der Bundesgesetzgeber möge beim Preisänderungsrecht für Klarheit sorgen. „Die illwerke vkw geht aktuell davon aus, dass die Preisänderung rechtskonform ist. Sollte sich wider unsere Erwartungen eine andere, gesicherte Rechtslage zur Preisänderung am 1. April 2023 ergeben, wird die illwerke vkw zu viel bezahlte Beträge zurückzahlen“, heißt es dazu in einer separaten Aussendung der illwerke vkw zum Energiegipfel.

Unabhängig davon versicherte der Energieversorger, im Falle sinkender Preise diese umgehend an die Kunden weiterzugeben. „Wir prüfen laufend die weitere Entwicklung der Marktpreise auf den Energiemärkten. Falls eine nachhaltige Entspannung der Preissituation eintritt, werden wir auch unterjährig im Sinne der Endkunden reagieren”, so Helmut Mennel, Vorstandsmitglied der illwerke vkw in der Aussendung.

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