Verurteilt wegen übler Nachrede

Causa Reichart: Geldstrafe für Bregenzer Prüfungsausschussvorsitzenden Moosbrugger.
Feldkirch Die „Causa Reichart“ machte mehrmals Schlagzeilen. Kurzer Rückblick: Im Oktober 2021 erstattete Alexander Moosbrugger, Vorsitzender des Bregenzer Prüfungsausschusses, via Fax eine Strafanzeige gegen die Leiterin des Bregenzer Kulturservice, Judith Reichart. Er warf ihr darin vor, Beraterhonorare ohne Gremienbeschlüsse zugesagt und für den Verein Kunst-Stadt-Raum zu Unrecht Fördergelder lukriert zu haben.
Ermittlungen eingestellt
Der Fall wurde zum Ermittlungsgegenstand des Landeskriminalamtes. Und eingestellt. Weil alles rechtens gewesen sei.
Nur wenige Tage nach der Strafanzeige luden Moosbrugger, die Bregenzer Vizebürgermeisterin Sandra Schoch (Grüne) und Stadträtin Veronika Marte (ÖVP) zu einer Pressekonferenz. Darin wurden die „Machenschaften“ von Reichart öffentlich an den Pranger gestellt. Der Tenor der Anschuldigungen, die den Medien mitgeteilt wurden: Reichart habe auf „betrügerische Art und Weise Subventionen erschlichen.“
Die Kulturamtsleiterin ließ das nicht auf sich sitzen und erhob ihrerseits eine Privatanklage gegen Moosbrugger. Als Antwort auf dessen Strafanzeige. Am Montag kam es am Landesgericht Feldkirch zum Prozess gegen den Prüfungsausschussvorsitzenden. Anklage: Üble Nachrede.
Der eigentliche Vorwurf
Doch Rechtsanwalt Martin Mennel, Privatanklagevertreter von Reichart, sah nicht die Strafanzeige Moosbruggers als den eigentlichen Vorwurf an. Sondern vielmehr die von Moosbrugger und seinen „Mitstreiterinnen Schoch und Marte“ inszenierte Pressekonferenz. „Die Strafanzeige hatte nur den Zweck, diese Vorwürfe vor den versammelten Medien zu wiederholen mit dem Kalkül, Judith Reichart zu schlagen und den Bürgermeister zu treffen“, so Mennel. Moosbruggers Anwalt Wilfried Ludwig Weh wies jegliche strafrechtliche Verantwortung seines Mandanten ab: „Moosbrugger hatte nur Unregelmäßigkeiten und mangelnde Kontrolle seitens der Stadt offengelegt und kritisiert. Von feststehenden Vorwürfen war nie die Rede.“
Richter Martin Mitteregger sah das anders. Er verurteilte den Prüfungsausschussvorsitzenden im Sinne der Anklage zu einer Geldstrafe in der Höhe von 180 Tagessätzen zu je 30 Euro (insgesamt 5400 Euro), die Hälfte davon auf Bewährung. Er begründete das Urteil unter anderem dahingehend, dass der Angeklagte damals Vorwürfe an Reichart gerichtet habe, denen jegliches Beweisfundament fehlte. Moosbrugger und sein Verteidiger erhoben gegen das Urteil Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung. VN-GS
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