Dreifache Mutter als Schlepperin verurteilt

Schleuserin (35) wurde gesperrter Ambergtunnel zum Verhängnis: Ein Jahr und acht Monate Gefängnis.
feldkirch Im Zeitraum vom 1.September bis zum 18.Oktober vergangenen Jahres schleppte eine Frau 23 fremde Personen aus Deutschland über Österreich nach Bozen. Die deswegen am Landesgericht Feldkirch Angeklagte 35-jährige Türkin war vor ihrer Verhaftung in Deutschland wohnhaft und arbeitete zuletzt für knapp einen Monat als Taxifahrerin.
Die Transporte der unkontrollierten Reisenden führte sie mit ihrem Privatauto, einem VW-Golf, durch. Auf ihrer letzten Fahrt saßen sechs türkische Staatsbürger mit kurdischem Hintergrund, darunter vier Kinder, im Auto. Da der Ambergtunnel an diesem Tag gesperrt war, wich die 35-Jährige über das Stadtgebiet von Feldkirch aus. Dort wurde sie bei einer Polizeikontrolle aus dem Verkehr gezogen, da sie auf die Beamten verunsichert wirkte.
Gefährliche Hintermänner
Auch bei der Verhandlung am Landesgericht in Feldkirch scheint sie unsicher zu sein. „Meine Mandantin ist unglaublich nervös, obwohl sie das nicht sein müsste“, so German Bertsch, der Anwalt der Angeklagten. Die 35-Jährige habe nämlich nicht nur vor dem Prozess, sondern vor allem vor den Hintermännern der Schlepper-Organisation Angst. Aus diesem Grund traf die Angeklagte keinerlei Aussagen über die drei Mittäter des Verbrechens. „Es wäre zu gefährlich für sie“, so Bertsch. Die dreifache Mutter bekennt sich zu allen Anklagepunkten schuldig. Ihr sei bewusst, dass sie einen großen Fehler gemacht habe. Getan habe sie es aus reiner Gier und Geldnot. Sie sei aber keineswegs eine treibende Kraft dieser Organisation gewesen, sie habe lediglich die Position als Fahrerin eingenommen, wie ihr Anwalt erklärt. „Sie war ein kleines Rädchen im Getriebe, die zu oft ja gesagt hat.“
Bertsch ersucht das Gericht um eine teilbedingte Strafe, seine Mandantin wolle mit der Wahrheit einen Schlussstrich unter die Angelegenheit ziehen. Außerdem bittet der Anwalt um Rücksicht, damit sich die Frau bald wieder um ihre drei Kinder im Alter von sieben, zehn und 13 Jahren kümmern könne. Als diese zur Sprache kommen, kullern bei der Mutter die Tränen. Der zuständige Richter Richard Gschwenter verurteilt die Angeklagte zu 20 Monaten unbedingter Freiheitsstrafe.
Milderungsgründe
Durch die Auswertung von ihrem Handy konnte man aufgrund von Chatprotokollen und Fahrtrouten beweisen, dass sie die Tat begangen hatte. Milderungsgründe für ihren Schuldspruch seien zum einen ihr Geständnis, zum anderen, dass sie zum ersten Mal mit dem Gesetz in Konflikt geraten ist.
Auf der anderen Seite wirkt sich die Tatwiederholung erschwerend auf das Urteil aus. Außerdem werde ihr Auto, mit dem sie die Fahrten durchführte, konfisziert und die rund 8050 Euro, die sie mit dem Schleppen verdiente, fallen dem Staat zu. Ein Verbrechen solle sich schließlich nicht lohnen, so Gschwenter. NOE
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