Ein Dutzend Drogenlenker nachmittags aus dem Verkehr gezogen

Zwölf Führerscheine wurden bei Schwerpunktkontrolle im Oberland abgenommen.
Feldkirch, Frastanz Schauplatz Frastanz-Felsenau: Es ist früher Nachmittag und es herrscht reges Verkehrsaufkommen auf der L 190. Allerdings sozusagen im Schritttempo. Denn es läuft gerade eine Schwerpunktaktion der Polizei zu Alkohol- und Drogenbeeinträchtigung am Steuer. “Wir haben nach knapp einer Stunde bereits drei Lenker mit Beeinträchtigung durch Suchtgift”, berichtet Oberstleutnant Peter Rüscher von der Landesverkehrsabteilung.

Neben der Straße haben die Beamten einen Kontrollplatz eingerichtet. Hier verschwindet unterdessen ein junger Mann mit Mütze und in Arbeitshosen und Pullover hinter einem Vorhang, wo sich ein Gerät für Urinproben befindet. Ein Arzt führt in einem Kleinbus seine nächste Untersuchung durch, da sich bei einem Fahrer der Verdacht auf Beeinträchtigung verdichtet hat. “Es wird dabei natürlich höchster Wert auf die Wahrung der Privatsphäre gelegt”, betont Rüscher.

Vormittags sei für den polizeilichen Einsatztrupp eine Fortbildung zum Thema auf dem Programm gestanden. Nun reihen sich inzwischen mehrere geparkte Autos und Kleinbusse, die Polzistinnen und Polizisten in Warnwesten im Rahmen der darauffolgenden Schwerpunktaktion aus dem Verkehr gezogen haben, am Straßenrand. Darunter auch Wagen von diversen Betrieben und Zustelldiensten. Abseits des Trubels führen vier Polizeibeamte sowie ein weiterer Arzt unterdessen Tests bei Lenkern durch.

Gibt es aufgrund eines auffälligen Verhaltens den Verdacht, dass eine Fahrerin oder ein Fahrer beeinträchtigt ist, kommen Vortestgeräte zum Zug. Bei Suchtgiftverdacht werden Speicheltester verwendet. “Wenn dieser nichts anzeigt, ist die Amtshandlung beendet”, erläutert der Oberstleutnant den Vorgang.

Soeben hat allerdings ein Test angeschlagen. Im Testfeld sind mehrere rote Streifen zu sehen. “Hier ist zu sehen, dass der Lenker verdächtig ist, Cannabis sowie Kokain beziehungsweise Opium konsumiert zu haben”, klärt Rüscher auf und fügt hinzu: “Jetzt wird aufgrund dieser Verdachtslage vom Polizeiarzt eine Untersuchung durchgeführt. Er wird dann entscheiden, ob ein konkreter Verdacht vorliegt oder nicht. Falls ja, käme es zur obligatorischen Blutabnahme.”

Tagsüber seien im Berufsverkehr genauso viele suchtgiftbeeinträchtigte Lenkerinnen und Lenker wie nachts unterwegs, berichtet Rüscher mit sorgenvollem Gesichtsausdruck. Konsumiert würde oft erst Cannabis, dann Kokain.
Schwerpunktkontrolle
Alkohol- und Drogenbeeinträchtigung am Steuer:
– 12 suchtgiftbeeinträchtigten Fahrzeuglenkern wurde der Führerschein bei der Schwerpunktaktion an Ort und Stelle abgenommen – darunter waren 11 Männer und eine Frau – es folgen Anzeigen bei der BH Feldkirch
– 1 weiterer Autofahrer wird wegen Beeinträchtigung durch Alkohol angezeigt
– 15 Polizeibeamte und -beamtinnen sowie 2 Polizeiärzte waren im Einsatz
“In 30 Prozent der Fälle haben wir es mit einem Mischkonsum zu tun”, berichtet einer der anwesenden Ärzte, der bereits langjährige Erfahrungen mit Drogenkontrollen hat und anonym bleiben möchte. Im Moment hätte man es bei den Kontrollen verstärkt mit Kokain zu tun. Grundsätzlich sei es so, dass sich 98 Prozent der Fälle rund um Suchtgiftbeeinträchtigung bestätigen, merkt der Mediziner noch an, ehe er zur nächsten Testung eilt.

Innerhalb von vier Stunden zieht die Polizei an diesem Nachmittag elf Lenker und eine Lenkerin aus dem Verkehr, die suchtgiftbeeinträchtigt sind. Ihnen allen wird der Führerschein an Ort und Stelle abgenommen. Sie werden bei der Bezirkshauptmannschaft angezeigt. Ein weiterer Fahrer wird angezeigt, weil er betrunken unterwegs war.
THC: Keine Grenzwerte
Die Zahl der Drogenanzeigen im Straßenverkehr hat deutlich zugenommen. Im Gegensatz zu Alkohol gibt es in Österreich als eines weniger Länder in Europa für den Cannabis-Wirkstoff THC keine Grenzwerte. Für Philipp Kloimstein, Chefarzt der Krankenhausstiftung Maria Ebene, würde dies aber Sinn machen. Denn die Substanz könne mitunter bis zu Monaten nachgewiesen werden. „Wenn es keine Auswirkungen mehr gibt, kann sehr wohl auch gefahren werden“, sagte er am Dienstag in der Sendung Vorarlberg LIVE.
Allgemeines zu Drogen am Steuer
Bregenz Fahrzeuge dürfen nur dann in Betrieb genommen werden, wenn sich der Lenker in der körperlichen und geistigen Verfassung befindet, das Fahrzeug zu beherrschen und die zu beachtenden Rechtsvorschriften zu befolgen. Personen, deren Bewusstsein durch ein Suchtgift beeinträchtigt ist, fehlt die für den Straßenverkehr erforderliche Verkehrszuverlässigkeit und sie dürfen weder ein Fahrzeug lenken noch in Betrieb nehmen. Die Strafen bei einer festgestellten Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit durch Drogen sind jenen einer Alkoholisierung (Alkoholgehalt der Atemluft von 0,4 mg/l bis 0,59 mg/l) gleichgestellt.
Bei einer Beeinträchtigung durch Suchtgift gibt es – im Gegensatz zu einer Beeinträchtigung durch Alkohol – keine Grenzwerte. Ausschlaggebend für die Strafbarkeit ist gemäß der gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich die durch eine dazu ermächtigte Ärztin/einen dazu ermächtigten Arzt festgestellte Beeinträchtigung der Person am Steuer.
Die Strafbemessung
Wer in einem durch Suchtgift beeinträchtigten Zustand ein Fahrzeug lenkt oder in Betrieb nimmt, riskiert eine Verwaltungsstrafe von 800 bis 3700 Euro. Zudem droht bei erstmaliger Begehung die Entziehung der Lenkberechtigung für einen Monat.
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