Todesdrohung an Heiligabend

Vorarlberg / 20.03.2023 • 22:12 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
Die Mutter des Angeklagten sagte vor Richter Julian Fettner gegen ihren Sohn aus. VN/GS
Die Mutter des Angeklagten sagte vor Richter Julian Fettner gegen ihren Sohn aus. VN/GS

Schwer Drogensüchtiger machte das Leben seiner Angehörigen zur Hölle.

FELDKIRCH „Willst du sterben?!“ Die Drohung des 30-jährigen Mannes an seine Mutter (62) klang mehr als deutlich. Es war am Heiligen Abend. Der Sohn schlug in der Küche alles kurz und klein. Besuch war da. Doch nicht lange.

Auch die Mutter und der Stiefvater flüchteten nach draußen in die kalte Nacht. Aus Angst vor dem tobenden Junior. Als sie am nächsten Morgen mit Polizeischutz zur Wohnung zurückkamen, schrie der 30-Jährige: „Wenn ihr tot seid, werde ich es auf ein Plakat schreiben und es aus Freude öffentlich aufhängen.“

Prozess versäumt

Wegen gefährlicher Drohung angeklagt sollte der 30-Jährige einige Monate später zur Verhandlung am Landesgericht Feldkirch erscheinen. Doch bei Prozessbeginn glänzt der Angeklagte durch Abwesenheit. Er hat zwar wenige Augenblicke zuvor telefonisch ausrichten lassen, dass er den Zug verpasst habe. Aber er nehme den nächsten, also mit etwa zwanzig Minuten Verspätung könne man im Gerichtssaal zur Sache kommen. Also wird gewartet. Allerdings umsonst. Der Mann kommt nicht.

Als Zeugen im Verhandlungssaal anwesend sind allerdings die Mutter des Angeklagten und sein Stiefvater.

Also entschließt sich Richter Julian Fettner den Prozess in Abwesenheit des Beschuldigten durchzuführen. Er beginnt mit der Einvernahme der Mutter. Die 62-Jährige schildert die Vorgänge am Heiligen Abend und ergänzt dabei noch: „Das mache ich nun schon seit elf Jahren mit!“

Ihr Sohn sei schwer drogensüchtig. Damals habe er seine Tabletten vermisst. „Er drehte komplett durch, stand unter Drogen, schon am Tag vor dem 24. Dezember. Zwei Tage lange haben wir die Hölle durchgemacht und sperrten uns im Schlafzimmer ein“, schildert sie.

In Abwesenheit verurteilt

Ihr 58-jähriger Ehemann und Stiefvater des Angeklagten hatte dasselbe bereits vor der Polizei ausgesagt. Vor Gericht ist er allerdings nicht einvernehmungsfähig, wegen Sprachproblemen. Und ein türkischer Dolmetscher ist auf die Schnelle nicht aufzutreiben.

Doch dem Richter genügen die Aussagen der Mutter und die polizeilichen Vernehmungsprotokolle. Er spricht den Angeklagten in dessen Abwesenheit im Sinne der Anklage (gefährliche Drohung gegen nahe Angehörige) schuldig und verurteilt ihn zu einer unbedingten Geldstrafe in der Höhe von 280 Tagessätzen zu je vier Euro (insgesamt 1120 Euro). Eine noch offene, bedingt ausgesprochene Haftstrafe in der Dauer von 14 Monaten wird vom Richter nicht widerrufen. Oder vielleicht besser gesagt: Dieses eine Mal noch nicht. VN-GS

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