Wassergesetz in Begutachtung

Vorarlberg / 20.03.2023 • 21:20 Uhr / 1 Minuten Lesezeit

Bregenz Das Land hat einen Entwurf zur Änderung des Gesetzes über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Sammelnovelle) in Begutachtung geschickt. Damit wird eine EU-Richtlinie umgesetzt. Inhaltlich geht es um Informationspflichten der Gemeinden gegenüber den Abgabepflichtigen in Bezug auf den Wasserpreis, sowie um die Möglichkeit, in der Bautechnikverordnung auch Regelungen zur Risikobewertung und Überwachung von Hausinstallationen zu treffen. Außerdem werden Mindesthygieneanforderungen für Bauprodukte, die mit Wasser für den menschlichen Gebrauch in Berührung kommen, normiert, und das Bautechnikinstitut verpflichtet, eine allgemeine Analyse von Risiken, die von Hausinstallationen und dafür verwendeten Produkten ausgehen können, zu erstellen.

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