Kurt Fischer wird mit S 18 für die ÖVP zu einer Herausforderung

Bei negativem Votum zur CP-Variante müsste Lustenau positiven Bescheid bekämpfen.
Lustenau Die Lustenauer ÖVP, allen voran Bürgermeister Kurt Fischer und sein Vize Steinhofer, wollen die Bevölkerung darüber abstimmen lassen, ob sie die CP-Trasse als S-18-Variante will oder nicht.
„Eine Volksabstimmung zu diesem Thema ist für die Gemeinde Lustenau nach einem Beschluss der Gemeindevertretung durchaus möglich“, sagt Verfassungsjurist Peter Bußjäger. Doch über die Angelegenheit entscheiden kann die Kommune nicht, da sie sich bei dieser Angelegenheit nicht allein im „Wirkungsbereich“ befindet, so wie es das Landes-Volksabstimmungsgesetz als Voraussetzung für die Ansetzung eines derartigen Votums vorsieht. „Aber die Gemeinde ist Partei“, erklärt Experte Bußjäger.
Folgen des Votums
Konkrete Folgen hätte eine Ablehnung des Straßenprojekts durch das Volk bei einer allfälligen Umweltverträglichkeitsprüfung. „Dann müsste die Gemeinde gegen die Entlastungslösung seiner Kommune eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgerichtshof einlegen“, erklärt Bußjäger.
Andererseits kann die Gemeindevertretung das Ergebnis der Volksabstimmung durch einen Beschluss jederzeit kippen.
Kurt Fischer nicht gleich ÖVP
Dass die ÖVP in Lustenau und vor allem im Land mit ihrer Haltung nicht gleich Kurt Fischer ist, belegt der frühere Wirtschaftsgemeinderat und Landtagsabgeordnete Patrick Wiedl. Er outet sich im Gegensatz zu Fischer als klarer CP-Befürworter. „Weil diese Trasse nach den neuesten Plänen im Ried vollständig untertunnelt ist, weil die Auf- und Ausfahrt bei der Hofsteigstraße gestrichen wurde und weil derzeitige Verbindungsstraßen durchs Ried aufgelassen werden“, meint Wiedl. Und weiter: „Wir dürfen bei aller Notwendigkeit von Sofortmaßnahmen nicht den weiten Horizont verlieren. Das heißt: Eine Befreiung der Reichsstraße vom Massenverkehr mit neuen Chancen für den ÖPNV sowie die Möglichkeiten sanfter Mobilität im Zentrum bis hin zu Fußgängerzonen.“
Spannung im Landtag
Wiedl weiß sich mit den meisten ÖVP-Mandataren im Landtag sowie der Industriellenvereinigung Vorarlberg im selben Boot. Dass einige schwarze Abgeordnete im Landtag sogar einen FPÖ-Antrag auf sofortige Umsetzung der CP-Variante unterstützen könnten und damit auf direkten Gegenkurs zum Lustenauer Bürgermeister gehen, scheint nicht mehr ausgeschlossen.
Der Ex-Wirtschaftsgemeinderat von Lustenau hält es mit dem aktuellen Wirtschaftslandesrat der Landesregierung, Marco Tittler: „Es muss im Falle einer Volksabstimmung umfassende Informationen über das Projekt an die Bevölkerung geben.“
Ganz entscheidende Bedeutung kommt der Fragestellung bei einer Volksabstimmung zu. „Im Fall des CP-Straßenprojekts wird diese von der Gemeindevertretung festgelegt. Eine mögliche Anfechtung der Fragestellung muss letztlich vom Verfassungsgerichtshof behandelt werden“, erklärt Experte Peter Bußjäger.
„Die Gemeindevertretung hat das Recht, das Ergebnis einer Volksabstimmung wieder rückgängig zu machen.“

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