Lange Haftstrafen für sechs Beschuldigte

Vorarlberg / 31.03.2023 • 22:37 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
Die sechs Angeklagten am ersten Verhandlungstag am Landesgericht Feldkirch.vn/gs
Die sechs Angeklagten am ersten Verhandlungstag am Landesgericht Feldkirch.vn/gs

Sechs Afghanen wurden in Missbrauchsprozess zu Haftstrafen zwischen sieben und zwölf Jahren verurteilt.

feldkirch Nach einem zweitägigen Prozess am Landesgericht Feldkirch sah es der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richterin Silke Sandholzer am Freitag als erwiesen an, dass sechs afghanische Asylanten im Vorjahr in einer Wohngemeinschaft in Bludenz eine 45-jährige Frau sexuell missbraucht haben. Die sechs Angeklagten sind zu Haftstrafen zwischen sieben und 12,5 Jahren verurteilt worden.

Wie die VN berichteten, war die obdachlose und schwer alkoholisierte Deutsche im Februar der Einladung eines der Täter gefolgt, in einer Wohnung übernachten zu können. Dort hatten sich dann insgesamt sechs afghanische Migranten an ihr vergangen.

Kontradiktorische Einvernahme

Beim Prozess, der am Mittwoch begann, zeigten sich die Beschuldigten allesamt nicht geständig (die VN berichteten). Einige der Angeklagten gaben an, gar nicht mit der Frau sexuell verkehrt zu haben. Andere wiederum betonten, alles habe im Einvernehmen stattgefunden. In ihren Einvernahmen am ersten Verhandlungstag hatten mehrere Angeklagte betont, die Frau habe sich während ihres mehrtägigen Aufenthalts im Flüchtlingsheim stets „in normalem Zustand“ befunden. Dem widersprach ein aus Wien zugeschalteter Zeuge, der im Februar 2022 ebenfalls in dem Heim in Bludenz gewohnt hatte. Die Frau sei „voll betrunken“ gewesen, sagte er – so stark, dass sie kaum reden oder sich auf ihren Beinen halten konnte.

Zurechnungsfähig

Die Verhandlung wurde am Freitag mit der kontradiktorischen Einvernahme des Opfers per Zoom-Call fortgesetzt. Dabei ist die Öffentlichkeit ausgeschlossen worden.

Am Nachmittag trug Gerichtspsychiater Reinhard Haller sein Gutachten vor. Darin bescheinigte er den drei von ihm untersuchten Männern zum Tatzeitpunkt Zurechnungsfähigkeit. Alle drei waren nach eigenen Angaben alkoholisiert oder standen unter Drogeneinfluss, zwei hätten ein leichtes „mentales Handicap“, so Haller. Dass die Angeklagten intimen Kontakt mit der Frau hatten, wurde durch ein gerichtsmedizinisches Gutachten untermauert. Die Ausführungen von Expertin Petra Hatzer-Grubwieser, die auf entsprechenden Analysen basierten, ließen daran keine Zweifel offen. In ihren Plädoyers wiesen die sechs Verfahrenshelfer der Angeklagten den Tatvorwurf im Namen ihrer Mandanten zurück. Fünf von ihnen forderten Freispruch, in einem Fall wurde um ein mildes Urteil gebeten.

Um 18.55 Uhr hatte der Schöffensenat seine Beratung beendet. Er fällte über alle sechs Angeklagten den Schuldspruch im Sinne der Anklage (Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs). Die Verteidiger baten um Bedenkzeit. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. VN-NOE, GS

„Zwei von den drei Männern hatten damals ein leichtes mentales Handicap.“

Lange Haftstrafen für sechs Beschuldigte

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