Missbrauchs-Causa in Lech ist Geschichte

„Kein Schuldbeweis im Beweisverfahren“, heißt es seitens der Feldkircher Staatsanwalt.
Lech Eine lange, nervenaufreibende Causa um ein Kinderbetreuungsheim in Lech hat nun ihr Ende gefunden.
Anfänglich, es war Mitte Februar dieses Jahres, schockierte das mediale Vorpreschen des Vereins „Bündnis Kinderschutz“ in Wien (die VN berichteten). Inhalt der Geschichte: Der Vater eines dreijährigen Buben hatte bei der Polizei angezeigt, dass sein kleiner Sohn während des Urlaubs in einem Lecher Skikindergarten von einem Betreuer auf das Schlimmste sexuell missbraucht worden sei. Dem Kindesvater stand dabei nicht nur der Verein „Bündnis Kinderschutz“ zur Seite, sondern auch ein Wiener Rechtsanwalt.
Prekäre Vorwürfe
Allerdings standen nur die Aussagen des angeblichen Opfers gegenüber seinem Vater und einer Psychologin im Raum. Von „offenkundigen, drastischen Verhaltensänderungen“ des Kindes war in einem psychologischen Gutachten, das den VN vorliegt, die Rede. Gleichzeitig auch von einer Verschlechterung des körperlichen und seelischen Zustandes des Buben.
Das Landeskriminalamt Vorarlberg hatte umgehend die Ermittlungen aufgenommen. Währenddessen wies die betreffende Kinderbetreuungseinrichtung in Lech jeden Vorwurf zurück. Fälle von Kindesmissbrauch seien in ihrer Institution schlicht und einfach nicht möglich, betonten die Verantwortlichen.
Umfangreiche Ermittlungen
Die umfangreichen Erhebungen der Kriminalisten währten mehrere Wochen. Im Fokus standen ein junger Betreuer, der während dieser Saison im Ski-Kindergarten Lech tätig war, und angebliche Zeugen. Nun aber steht fest: Es konnte kein Beweis für seine Schuld nachgewiesen werden. Heinz Rusch, Sprecher der Staatsanwaltschaft Feldkirch, bestätigte am Donnerstag auf Anfrage der VN, dass das Ermittlungsverfahren in der Causa nun endgültig eingestellt worden sei. Wörtlich: „Das Ermittlungsverfahren hat keinen Beweis für die Schuld des Mannes erbracht.“ Dem Vernehmen nach war auch eine DNA-Analyse auf der Bekleidung des Dreijährigen im Spiel. Doch diesbezüglich hielt sich Rusch kurz: „Keine Auskünfte über den Inhalt des Ermittlungsverfahrens.“ VN-gs
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