Anklage: Im Auto gefangen und bedroht

Vorarlberg / 17.04.2023 • 22:21 Uhr / 4 Minuten Lesezeit
Einer der beiden Angeklagten bei der Einvernahme. Beide Beschuldigten streiten die Vorwürfe ab. Ertl
Einer der beiden Angeklagten bei der Einvernahme. Beide Beschuldigten streiten die Vorwürfe ab. Ertl

Zwei Männer wegen angeblicher Freiheitsentziehung eines Schuldners vor Gericht.

feldkirch Weil sie einen Mann widerrechtlich in einem Pkw gefangen gehalten haben sollen, mussten sich am Montag zwei Männer vor dem Landesgericht Feldkirch verantworten. Sie sollen das Opfer außerdem durch gefährliche Drohungen dazu genötigt haben, offene Verbindlichkeiten zurückzubezahlen. Die beiden Angeklagten, die 23 und 26 Jahre alt sind, bekennen sich zu keinem der Vorwürfe schuldig.

Der junge Mann sei am 16. Dezember 2022 freiwillig in das Auto eingestiegen, wie der jüngere Angeklagte in seiner Einvernahme erklärt. Sie hätten gerade über die Schulden des angeblichen Opfers gesprochen und sich dann entschlossen, aufgrund des regnerischen Wetters in das Fahrzeug des Angeklagten zu steigen.

„Autotüre unversperrt“

Das bestätigt auch der 26-jährige Zweitbeschuldigte, der ebenfalls vor Ort war und auf dem Beifahrersitz gesessen habe. Die Gegend, in der die drei Männer in den Pkw einstiegen, sei zudem sehr belebt: „Da sind ein Club und eine Tankstelle“, behauptet er. Er frage sich, wie man da einen Mann in ein Auto hineinschubsen solle, ohne dass es jemand merke und die Polizei alarmiere. Beim Vorfall selbst, der sich im Auto abspielte, seien aber weder Drohungen ausgesprochen worden noch sei das angebliche Opfer gefangen gehalten worden, wie die beiden Angeklagten in ihren Einvernahmen angeben. „Die Tür des Fahrzeugs hätte man jederzeit öffnen können, sie war nicht versperrt“, sagt der Ältere von ihnen.

Zudem habe der „Gefangene“, der auf der Rückbank saß, die ganze Fahrt lang sein Handy in der Hand gehabt und unter anderem seine Oma angerufen, um zu fragen, ob er bei ihr Geld holen könne. Bekanntschaft gemacht habe der jüngere der beiden Angeklagten mit dem Opfer im vergangenen Juli. Einige Wochen nach dem Kennenlernen habe dieser den Beschuldigten über seine Geldprobleme aufgeklärt und ihn um 300 Euro gefragt. Der Angeklagte borgte ihm diese und bekam die volle Summe auch wieder zurück, weshalb er wenig später auch einwilligte, ihm noch weitere 1000 Euro zu leihen. Nachdem das angebliche Opfer die Summe nicht, wie ausgemacht, nach zwei Wochen zurückgezahlt habe, setzte sich der 23-jährige Mann mit ihm in Verbindung, um dem Geld nachzugehen.

„Er tat mir leid“

Dieser habe aber geklagt, immer noch kein Geld zu haben. „Dann hat er mir leidgetan“, erklärt der Beschuldigte. Er habe ihm also 1000 Euro von einem Dritten überbringen lassen.

Die Einvernahme des ersten Zeugen musste vom zuständigen Richter Martin Mitteregger nach wenigen Minuten aufgrund der sprachlichen Barriere abgebrochen werden. Zudem war der betroffenen Zeuge selbst nicht anwesend, weshalb der Prozess vertagt wurde. Anfang Mai wird die Verhandlung mit Dolmetscher und Betroffenem fortgesetzt. VN-noe

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