Weiter Streit nach Skandal am Bauernhof

Vorarlberg / 19.04.2023 • 19:13 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
Tierschützerin Sandra Pfister kritisiert die Behörden.VGT
Tierschützerin Sandra Pfister kritisiert die Behörden.VGT

Während Tierschützer Veränderungen fordern, verteidigt der Bezirkshauptmann das Vorgehen.

Feldkirch Die Rinder sind gut untergebracht. Die Diskussionen, wie es so weit kommen konnte und ob es sich tatsächlich um einen Sonderfall handelt, ebben aber nicht ab. Zur Erinnerung: Am 12. April machte der Verein gegen Tierfabriken (VGT) Missstände auf einem Hof im Bezirk Feldkirch öffentlich. Die Behörden zogen die zehn Tiere danach ein. Zu spät, finden Tierschützer.

„Meiner Meinung nach ist es stark zu kritisieren, dass die Behörden in diesem Fall trotz sichtbaren Verstößen nicht umgehend gehandelt und die Tiere gerettet haben“, schimpft Sandra Pfister vom VGT. Sie spricht von Systemversagen. Daher überrascht es sie nicht, dass Landesveterinär Norbert Greber von einem krassen Sonderfall ausgeht. „Niemand möchte die Schuld auf sich nehmen. Die einzige Besonderheit ist, dass bei diesem Fall einfach jedes Tier von der Vernachlässigung betroffen war“, sagt Pfister.

Sie widerspricht: „Ich bin überzeugt, es gibt mehr solche Fälle.“ Sie fordert, dass die Behörden ihre Strukturen und Abläufe in Sachen Kontrollen überarbeiten. „Offensichtlich werden auch mehr Kontrollorgane benötigt.“ Zudem sollte es mehr Unterstützung für überforderte Landwirte geben und Möglichkeiten für einen Ausstieg aus dem Tierbetrieb.

Keinen Handlungsbedarf, die grundsätzlichen Strukturen zu ändern, sieht Feldkirchs Bezirkshauptmann Herbert Burtscher. Vielmehr mahnte er dazu, die bestehenden Handhabungen nachzuschärfen. „Wir haben intern diskutiert und ein, zwei Themen mit den Amtstierärztinnen besprochen“, verrät er. Dabei ging es zum Beispiel um die Mistmatratze. Also wie viel getrockneter Mist sich im Stall ansammeln darf, um – mit Stroh bedeckt – dennoch als Liegefläche auszureichen.

Zum aktuellen Fall sagt Burtscher nur: „Es wurde Anzeige erstattet, nun handelt es sich um ein laufendes Verfahren.“ Dabei wurden verschiedene Schritte eingeleitet. Zum Beispiel kann sich der Angezeigte zu den Vorwürfen äußern. Eine Strafe könnte laut Burtscher beim ersten Vergehen bei über 3000 Euro liegen. Bei weiteren Vergehen könnte eine Geldstrafe auch bis zu 15.000 Euro betragen.

Zudem könnte ein österreichweites Tierhalteverbot ausgesprochen werden. „Die Strafhöhe hängt von den Umständen ab und ist in jedem Einzelfall zu prüfen“, erklärt der Bezirkshauptmann. Allerdings müsse man berücksichtigen, dass die Betreiber den Bestand schon verkleinert und den Hof bereits verkauft hatten – und dass sie immer Bereitschaft signalisiert haben, Missstände zu verbessern. VN-PPL

Bevor sie gerettet wurden, kletterten die Rinder über Müllberge im eigenen Stall.VGT
Bevor sie gerettet wurden, kletterten die Rinder über Müllberge im eigenen Stall.VGT

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