AliExpress lieferte Falschgeld

Prozess wegen Geldfälschung: falsche Banknoten im Internet bestellt.
Feldkirch Weil er am 27. September vergangenen Jahres gefälschte 100er-, 20er- und 10er-Geldscheine auf AliExpress bestellte, muss sich der 20-jährige Angeklagte nun vor Gericht verantworten.
Der Verteidiger des Beschuldigten erläutert in seinem Anfangsplädoyer, dass sein Mandant die Geldscheine zwar bestellt und auch besessen habe, er aber zu keinem Zeitpunkt den Vorsatz hatte, sie in Umlauf zu bringen. Der 20-Jährige bestätigt das: „Ich weiß ja, dass das strafbar ist.“ Was er aber nicht gewusst habe, sei, dass sogar der Besitz von falschen Banknoten eine Straftat ist. Er beteuert außerdem, dass er auch nicht gedacht hätte, dass die Scheine überhaupt als Fälschung gelten. „Es steht ja in roter Schrift ungültig darauf.“
Zigarette mit Schein angezündet
Auf Frage der Richterin Sabrina Tagwercher, wieso er die Banknoten überhaupt bestellt hätte, antwortet der Beschuldigte, dass es eine kindische Aktion gewesen wäre. „Ich dachte es ist lustig, wenn ich mir mit einem brennenden Geldschein eine Zigarette anzünde“, so der junge Mann. Die 100er seien für einen Musikvideodreh von seinem Kollegen vorgesehen gewesen. Diese kamen aber nie bei dem 20-Jährigen an, da sie in einem Verteilerzentrum einer Post im Osten Österreichs sichergestellt wurden.
Ungefähr drei Monate nach dem Erwerb des Falschgeldes führte die Polizei beim Beschuldigten eine Hausdurchsuchung durch. Dabei konnten sie fast die ganze Bestellung sicherstellen. Von den insgesamt 200 Scheinen fehlten nur zwölf 20er und fünf 10er. „Hätte ich es bestellt, um es auszugeben, dann hätte ich doch nicht nach ein paar Monaten noch fast alles zu Hause gehabt“, sagt der Angeklagte.
Der Staatsanwalt erwähnt in seinem Schlussplädoyer das Gutachten von der Nationalbank, in dem die Scheine als „zur Fälschung geeignet“ eingestuft wurden. Außerdem seien es beachtliche Mengen an Blüten, die bestellt wurden. Der Verteidiger gibt zu verstehen, dass, auch wenn man ihm seine Geschichte nicht glaube, es keinerlei Beweisergebnisse gäbe, die seine Schuld bewiesen.
Freispruch
Der junge Mann wird von Tagwercher freigesprochen. Es sei zwar unstrittig, dass er das falsche Geld bestellt und besessen hätte, jedoch sei der Vorsatz nicht klar. Der Staatsanwalt sowie der Verteidiger verzichten auf ein Rechtsmittel, das Urteil ist somit rechtskräftig. VN-NOE
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