Arbeiterkammer klagt Republik wegen Energiegutschein

Vorarlberg / 04.05.2023 • 14:03 Uhr / 4 Minuten Lesezeit
Arbeiterkammer klagt Republik wegen Energiegutschein
Bernhard Heinzle und die Arbeiterkammer Vorarlberg sehen eine Ungleichbehandlung, da der Energiegutschein nur Haushalten mit einem Strombezugsvertrag zustand. APA, AK

Zu wenig treffsicher, tausende gingen allein in Vorarlberg leer aus: Die AK Vorarlberg sieht eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung.

Feldkirch Das Bezirksgericht Feldkirch muss sich nun mit der Frage beschäftigen, ob der Energiegutschein vergangenes Jahr gleichheitswidrig war. Denn die Arbeiterkammer Vorarlberg (AK) klagt die Republik Österreich.

Aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen wird an dieser Stelle kein Inhalt von Iframely angezeigt.

Denn wer nicht selbst einen Vertrag mit einem Energieversorger hatte und über einen eigenen Stromzähler verfügte, hatte keinen Anspruch auf den Energiegutschein von 150 Euro. Dies betraf etwa Untermieter in umgebauten Einfamilienhäuser. Hier wird oft der Stromverbrauch nach einem Verteilungsschlüssel auf die verschiedenen Wohnungen aufgeteilt. Auch eine Abrechnung über Subzähler berechtigte nicht zum Gutschein. So auch bei dem Beispielfall der Arbeiterkammer: Die Frau lebt von ihrem Ex-Mann getrennt in einem Gebäude mit Zubau, mit separaten Adressen und Gebührenabrechnungen. “Das sind völlig getrennte Haushalte”, betont AK-Konsumentenschützer Paul Rusching. Man teilt sich jedoch den Stromzähler. Somit erhielt zwar er den Gutschein, sie ging jedoch leer aus.

Solche Beispiele gebe es viele. Rusching nennt nur ein zweites Beispiel: Er beriet einen Betriebsleiter einer Wohnanlage, die eine Form des betreuten Wohnens anbiete. Insgesamt seien es 30 Wohneinheiten, jede mit eigenem Mietvertrag. Anspruch auf den Gutschein hatte keiner der Untermieter. Dabei hätte es jeder der Bewohner, die in unterschiedlich großem Ausmaß auf Unterstützung angewiesen sind, das Geld gut brauchen können. “Da hat im Nachhinein einfach gar nichts funktioniert”, klagt Rusching.

Wohl tausende Betroffene

Damit ist sie längst nicht allein, betont AK-Präsident Bernhard Heinzle. “Diese Menschen gingen leer aus. Viele von ihnen hätten aber das Geld bitter notwendig gehabt.” Denn gerade viele ärmere Menschen leben unter solchen Bedingungen. Wie viele Personen tatsächlich betroffen waren, lässt sich kaum eruieren. Die AK vermutet jedoch allein in Vorarlberg einen Betroffenenkreis im fünfstelligen Bereich.

Aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen wird an dieser Stelle kein Inhalt von Iframely angezeigt.

Die Arbeiterkammer sah daher eine verfassungswidrige, sachlich nicht rechtfertigbare Ungleichbehandlung und zog vor den Verfassungsgerichtshof. Diese sah sich jedoch nicht zuständig: Die finanzielle Unterstützung geschah aus seiner Sicht im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung des Bundes, der Anspruch auf einen Energiegutschein müsse daher vor den Zivilgerichten geltend gemacht werden.

Unklare Aussichten

Da die Energiegutscheine nicht über eine eigene Gesellschaft, wie etwa die COFAG GmbH bei der Coronaförderungen, abgewickelt wurde, muss die Arbeiterkammer daher die Republik direkt klagen. Nun liegt der Fall damit vor dem Bezirksgericht Feldkirch. Heinzle geht jedoch davon aus, dass das Gericht wiederum den Verfassungsgerichtshof zur Klärung der Rechtmäßigkeit anrufen wird. Er sieht jedoch durchaus vorhandene Chancen, mit der Klage Erfolg zu haben. Bis wann jedoch ein Urteil vorliegen könnte, lasse sich kaum abschätzen.

Aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen wird an dieser Stelle kein Inhalt von Iframely angezeigt.

Im Falle eines Urteils im Sinne der AK würde dies vermutlich weitere Auszahlungen an die leer ausgegangenen Haushalte bedeuten. Dies wäre das vorerst letzte Kapitel in der eher unglücklichen Geschichte des Energiegutscheins. So wurden viele Gutscheine falsch zugestellt, Anträge unbegründet abgelehnt. Schlussendlich musste auch die Frist bis Oktober verlängert werden, da viele der rund 4 Millionen bedachten Haushalte nicht rechtzeitig ihre Gutscheine erhielten oder beantragen konnten, um von den versprochenen 150 Euro zu profitieren.

Aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen wird an dieser Stelle kein Inhalt von Infogram angezeigt.

Du hast einen Tipp für die VN Redaktion? Schicke uns jetzt Hinweise und Bilder an redaktion@vn.at.